12.12.2023 - 5.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenHi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Freund stellt den Antrag ihrer Fraktion vor.

 

Sie führt aus, dass das Diakonische Werk seit ca. 20 Jahren die aufsuchende Betreuung von Geflüchteten leiste. Grundlage für die städtische Förderung sei ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2000. Dieser Ratsbeschluss bestehe weiterhin. Es habe Signale gegeben, dass die Verwaltung die Förderung dieser Stelle zum 31.12.2023 einstellen wolle. Es handele sich dabei um eine eingeführte erfolgreiche Struktur mit einer langjährigen Mitarbeiterin. Ziel des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei, einen Vertrauensschutz und eine Sicherheit für diese Stelle herzustellen, bevor man sich in den Haushaltsplanberatungen mit zahlreichen anderen Sparmaßnahmen befassen werde.

 

Frau Soddemann erklärt, dass sie für die Verwaltung kurz dazu Stellung nehmen wolle, da es einen Hintergrund dazu gebe.

Das Anliegen des Antrages sei klar. Es gebe einen Beschluss, den man auch nicht einfach so außer Kraft setzen wolle. Der Hintergrund des Ganzen sei, dass man eine ausdrückliche Aufforderung der Rechnungsprüfung habe, diesen Vertrag zu prüfen. Fragestellung solle sein, ob die Grundlagen für diesen Zuschuss noch dem entsprächen, wie er im Vertrag ursprünglich im Jahr 1993 verabredet worden sei und und vor dessen Hintergrund man diesen freiwilligen Zuschuss zahle. Dieser Auftrag der Rechnungsprüfung resultiere aus der regelmäßigen Ordnungsprüfung der Gewährung von Zuschüssen an Dritte.

Insoweit gebe es dort eine tatsächlich faktische Handlungsgrundlage, die die Verwaltung dazu zwinge, eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen und genau das habe man getan. Der Prüfbericht von der  Rechnungsprüfung, den man einsehen könne, sei vom 13.10.2020. Das sei ein Vorgang, der ursprünglich im Fachbereich Jugend und Soziales (55) abgewickelt worden sei. Er sei dann mit der Zuordnung Integration an den Fachbereich 56 gegangen. Der Auftrag zu dieser Prüfung liege schon viel länger vor. Durch den eingetretenen Ukraine-Krieg habe es die Verabredung gegeben, dass der Fachbereich 56 das erst zu einem späteren Zeitpunkt prüfe. Nun sei eine solche Prüfung erfolgt. Sie führt aus, dass bestimmte Rahmenbedingungen wie die damals bestehende Gegenfinanzierung so nicht mehr vorhanden seien. Damit sei eine Grundlage, die Teil des Beschlusses gewesen sei, nicht mehr so gegeben wie das ursprünglich der Fall gewesen sei. Das sei seit 2021 der Fall, so dass man an dieser Stelle geänderte Rahmenbedingungen habe. Nichtsdestotrotz sei klar, dass man einer Beschlussfassung nicht vorgreife. Das Ansinnen sei es, das im Zuge der Haushaltsberatungen zu thematisieren. Man habe den Beschluss noch nicht offiziell in irgendeiner Form aufgegriffen, so dass man da noch eine entsprechende Regelung brauche.

 

Frau Buchholz fragt, wie jetzt der aktuelle Stand sei. Sei der Vertrag jetzt zum Ende des Jahres gekündigt? Sie weist darauf hin, dass es gleichzeitig eine Stelle gebe, die in dem Bereich arbeite und unabhängig sei. Sie finde es wichtig, dass es Träger gebe, die neben den städtischen Mitarbeitern eine unabhängige  Beratungsarbeit durchführten. Gleichzeitig würden Stellen bei der Stadt Hagen ausgeschrieben, die dann diese Betreuung machten. Das passe nicht zusammen.

 

Frau Soddemann weist darauf hin, dass die Diakonie von der Stadt Hagen im Rahmen des Casemanagements 1,5 Stellen zugeordnet bekommen habe.

Das hieße nicht, dass der Träger komplett raus sei. Über das abgestimmte Konzept im Bereich Case-Management finde eine entsprechende Begleitung statt. Anders als in anderen Regionen habe es hier Verhandlungen mit dem Land NRW gegeben, dass Case-Management-Stellen im Sinne der guten Kooperation an die Träger gegeben würden. Das sei sonst so nicht üblich. Das sei natürlich Bestandteil eines Gesamtkonzeptes. Es seien Stellen ausgeschrieben, die man im Bereich der Flüchtlinge eingerichtet habe. Dieses spezielle Angebot gebe es nur in der Seilerstraße. Die bei der Stadt ausgeschriebenen Stellen richteten sich an alle Flüchtlinge in Hagen. Man könne den Antrag durchaus nachvollziehen. Man müsse jetzt schauen, wie man das im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hinbekomme. Es stelle sich die Frage, wie man den Antrag möglicherweise formuliere, um das abzusichern.

Sie bitte insoweit um Verständnis, dass die Verwaltung dem Auftrag der Rechnungsprüfung habe Folge leisten müssen.

 

Herr Adam erklärt, dass er den Wortbeitrag von Frau Soddemann aufgreifen wolle. Er als Antragsteller würde es begrüßen, wenn das Teil der Haushaltsberatungen werde. Man habe den Antrag gestellt, weil man verhindern wollte, dass es eine Kündigung zum Ende des Jahres gebe. Deshalb würde er beantragen, dass der Punkt 1 des Beschlusses entsprechend mit dem Passus „bis zum Ende der Haushaltsplanberatungen“ abgeändert werde.

 

Herr Arnusch fragt, was es für die Stadt Hagen bedeuten würde, wenn eine solche Stelle wegfalle. Könne die Stadt den gesamten Fällen gerecht werden?

 

Frau Keller antwortet, dass es sich um eine Stelle handele, die unabhängig von den städtischen Kollegen agiere. Die Kollegin bei der Diakonie berate die Menschen  in einer Gemeinschaftsunterkunft zusätzlich zu den städtischen Kollegen mit einem etwas anderen Konzept.

 

Herr Arnusch fragt nach, in welcher Form diese Mitarbeiterin die Beratung durchführe.

 

Frau Soddemann macht deutlich, dass diese Frage schwierig zu beantworten sei, weil man aktuell in der Seilerstraße eine Sondersituation habe, weil diese Mitarbeiterin der Diakonie nur in der Seilerstraße eingesetzt sei. Die städtischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien überall eingesetzt, unter anderem jetzt auch in den Turnhallen. Bei der Anzahl von Flüchtlingen, die man derzeit betreue, habe man in der Seilerstraße eine Sondersituation. Sie betont, dass es eine gute Arbeit und Zusammenarbeit gebe. Es handele sich übrigens nicht um einen faktischen Vertrag, sondern um einen Zuschuss. Aus dem Grunde werde dieser auch überprüft. Daher gebe es auch keine Kündigungsfristen, weil es keinen Vertrag gebe. Man habe vor kurzer Zeit in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit der Diakonie geführt, um zu klären, wie man eine Regelung hinbekomme. So habe sie jetzt auch die Änderungen des Beschlussvorschlages verstanden. Gleichzeitig müsse man dann über das Einsatzkonzept reden, damit man einen Gesamtansatz für alle Flüchtlinge in Hagen habe. Es stelle sich dann die Frage, wie man mit einem Einzelkonstrukt Seilerstraße umgehe. Es sei klar, dass die Stadt keine Stellen abbauen werde, weil diese zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gegenfinanziert seien. Diese könnten nicht an Träger weitergegeben werden. Man bekomme andere Mittel, die man da einsetze. Man werde vor diesem Hintergrund mit den Trägern in Gespräche eintreten.

Herr Dr. Krauß-Hoffmann teilt im Namen der CDU-Fraktion mit, dass man natürlich in dieser Stadt eine besondere Bedarfslage habe. Dem werde auch hier Rechnung getragen. Es gebe mit den Trägern eine gute Zusammenarbeit mit entsprechender Qualität. Die Beigeordnete habe sehr gut dargelegt, wie die aktuelle Refinanzierungslage sei. Es sei ein übliches Vorgehen, dass man dann als Verwaltung gezwungen sei, tätig zu werden. Das sei an dieser Stelle wertschätzend getan worden. Er sei der Meinung, dass man sich der Beschlussänderung dem Bündnispartner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gern anschließen könne. Er wolle ergänzen, dass es wichtig sei, dass bei den zukünftigen Verhandlungen auch über einen optimierten Einsatz gesprochen werde. Er bitte, das ausdrücklich im Protokoll festzuhalten. Er merkt an, dass Zuwendungsrecht nicht Vertragsrecht sei. Er hoffe, dass sich auch Andere diesem Vorschlag anschließen würden.

 

Frau Buchholz weist darauf hin, dass die Dinge im Jahr 1993 anders gehandhabt worden seien. Seinerzeit habe man eher mit Zuschüssen gearbeitet. Wenn ein Zuschuss so lange bestehe, müsse es auch eine gewisse Planungssicherheit für den  Träger geben. Wichtig sei es nun, im Rahmen der Prüfung ins Gespräch zu kommen. Es sei so, dass diese Beratung auch Menschen aus anderen Einrichtungen in Anspruch nähmen. Der Träger habe natürlich Handlungs- und Gesprächsbedarf. Sie sehe es kritisch, dass man eine damit eine bestimmte Struktur aushöhle. Auch in diesem Bereich der Flüchtlingsbetreuung sei eine Wahlfreiheit sehr wichtig. Vielleicht müsse es auch eine Anlaufstelle geben, die nicht ausschließlich von der öffentlichen Hand betreut würde, um Menschen anders beraten zu können. Die Frage sei, wie man das sicherstelle. Das sei die Rolle dieser Beratungsstelle. Das sei seinerzeit das Anliegen gewesen. Das müsse man bei den kommenden Gesprächen berücksichtigen.

 

Frau Soddemann teilt mit, dass man bestimmte Dinge faktisch nicht ändern könne. Ein Signal, dass der Verwaltung die Arbeit der Träger wichtig sei, sei, dass man im Rahmen von KIM (Kommunales Integrationsmanagement) nicht das gemacht habe, was das Land eigentlich vorgegeben habe, sondern Träger mit einbezogen habe. Sie bitte, auch das zur Kenntnis zu nehmen. Man müsse also schauen, vor welchem Hintergrund man was tue. Dafür müsse man sich an verschiedenen Stellen Prioritäten anschauen und prüfen, wo man was mit welchen Trägern umsetzen könne. Sie hoffe, dass man in der Vergangenheit gemerkt habe, dass man gern mit den Trägern zusammenarbeite. Gleichzeitig müsse man mit den vorgegebenen Regularien umgehen. Eine 100-Prozent-Förderung lasse man sich nicht entgehen. Ihr sei wichtig, zu betonen, dass die städtischen Mitarbeiter im Bereich Integration und Jugend und Soziales arbeiteten. Sie hätten einen anderen Ansatz als beispielsweise die Ausländerbehörde. Sie gehe davon aus, dass man da eine ähnliche Haltung an verschiedenen Stellen habe. Sonst würde es nicht funktionieren.

 

Frau Freund betont, dass inhaltlich alles gesagt sei. Man habe den Beschlussvorschlag jetzt im Hinblick darauf geändert, dass die Haushaltsberatungen zeitnah stattfänden. Sie wolle bekräftigen, dass es ihrer Fraktion ein Anliegen sei, dass diese Stelle in der jetzigen oder leicht abgewandelten Form auch in Zukunft Bestand habe, damit eine unabhängige Beratung sichergestellt sei. Dabei müsse auch gesehen werden, dass man exterm hohe Flüchtlingszahlen habe. Es wäre sinnvoll, dass es auch in Zukunft eine Verhandlungslösung mit den Trägern und der Stadt gebe, um die in Hagen gut funktionierende Zusammenarbeit auch an dieser Stelle sicherzustellen.

 

Frau Engelhardt stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt

1. Die aufsuchende Migrationsarbeit gemäß geltendem Ratsbeschluss vom

     02.11.2000 (DS 500114/00) weiterhin durch das Diakonische Werk

     durchführen zu lassen und die Kosten in entsprechender Höhe bis zum

     Abschluss der Haushaltsplanberatungen zu erstatten.

2. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

HAK

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=339879&selfaction=print