06.12.2023 - 5.2 Vorschlag der CDU-FraktionHier: Sichere KiTa-Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt erläutert den Antrag seiner CDU-Fraktion.
Er weist darauf hin, dass der Antrag auf die Aussagen des Petitionsausschusses ziele. Er zitiert daraus:
„Eine verlässliche Kinderbetreuung dient einerseits dem Wohl der Kinder und andererseits der Unterstützung der Eltern. Teilweise sind diese selbst Fachkräfte und fehlen ihrerseits in ihren beruflichen Sparten, wenn eine verlässliche Kindesbetreuung nicht gegeben ist. Frühkindliche Bildung sollte als ehrenwertes Ziel nicht nur verkündet, sondern auch gelebt werden“.
Er macht deutlich, dass sich der Petionsausschuss an die Landesregierung wende und bitte, den Personalmangel in den Kindertageseinrichtungen zu reflektieren.
Zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung führt er aus, dass das Kibiz des Landes NRW zwei beitragsfreie Kita-Jahre vorsehe. Die Satzung der Stadt Hagen weise zwar vordergründig hohe Beitrage aus. Es seien jedoch großzügige Vergünstigungen enthalten:
1. Die Geschwisterkindregelung systemübergreifend mit OGS,
d.h. nur für ein Kind wird Beitrag fällig, Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
2. Die Verdienstgrenze, ab wann Kita-Beiträge zu zahlen sind, sei deutlich angehoben worden. Erst ab einem Einkommen von 25.000 Euro würden Beiträge erhoben – sozial gestaffelt (niedriges Einkommen, niedrige Beiträge).
3. 60% der Eltern zahlten keine KiTa-Beiträge.
Die Stadt habe als einziger Träger in Hagen einen Vertretungspool von 20 Stellen.
Es sei ein Beitrag, keine Gebühr oder Entgelt und nicht mit einem Internetanschluss vergleichbar, wie es in der WP gestanden habe.
Frühere Landesregierungen hätten eine Elternbeteiligung von 19% der Gesamtbetriebskosten vogesehen. In Hagen zahlten die Eltern knapp 6%.
Es gebe keine rechtliche Grundlage, dass KiTas anderer Träger Personalausfälle und Notbetreuungen an die Stadt Hagen meldeten. Diese Meldungen gingen an das Landesjugendamt.
Diese Anmerkungen seien aus Sicht seiner Fraktion wichtig für die Beurteilung des Antrages.
Frau Buchholz erklärt, dass diese Anmerkungen ihres Erachtens eher zu Verwirrung führten. Die Beschlussvorschläge enthielten auch viel Richtiges. Sie frage sich, welchen Nutzen man daraus ziehen könne, wenn man sehe, wo welche Ausfälle seien. Durch die derzeitigen Belastungen habe kein Träger zur Zeit seine Mitarbeitenden alle vor Ort. Man jongliere derzeit, um die Lücken zu schließen. Auch die AWO habe intern einen Spingerpool. Sie befürchte, dass der Vorschlag, einen gemeinsamen Springerpool zu etablieren, nicht umzusetzen sei. Sie weist darauf hin, dass es insgesamt einen Fachkräftemangel gebe.
Sie ist der Meinung, dass es kaum etwas Komplizierteres gebe als die Berechnungen im KiBIz. Die Personalschlüssel müssten insgesamt auf Landesebene verändert werden. Die Mitarbeitenden seien am Limit und die Eltern seien auch in einer schwierigen Situtation. Es müsse mehr Geld in das System fließen.
Sie glaube, dass man die Inhalte aus dem Vorschlag auf Hagener Ebene so in Hagen regeln könne, dass es funktioniere. Den Appell, dass das KiBiz verändert werden müsse, unterstütze sie aus voller Überzeugung.
Herr Reinke dankt Frau Buchholz für ihre Ausführungen. Er gestehe zu, dass die Umsetzung nicht einfach sei, aber das solle den Ausschuss nicht daran hindern, die Dinge in Angriff zu nehmen. Der Verweis auf die Landesregierung sei schon in dem Protokoll des Petitionsausschusses enthalten, der ja auch den Appell an die Landesregierung gerichtet habe. Die Revision des KiBiz sei leider erst für das Jahr 2026 vorgesehen. Der Appell beinhalte, das eher in Angriff zu nehmen.
Herr Krawinkel sagt, dass er sich in vielen Dingen den Ausführungen von Frau Buchholz anschließen könne. Er wolle explizit auf den Punkt 4 des Antrages eingehen, der einen trägerübergreifenden Springerpool in den Blick nehme. Wenn eine Lösung gefunden werden könnte, wie dieses Problem gelöst werden könne, könne man damit eine Menge Geld verdienen. Das Problem sei, dass man dann schnell in den Bereich von Leih- und Zeitarbeit komme. Personalgestellung sei in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, sobald man sich in trägerübergreifenden Kreisen bewege. Darauf wolle er an dieser Stelle hinweisen. Außerdem liege Personaleinsatz immer noch in der Trägerhoheit der jeweiligen Träger, so dass auch das dabei zu bedenken sei.
Herr Reinke weist darauf hin, dass der Tenor des Antrages sei, dass man sich zusammensetze und nach Lösungen suche.
Herr Dahme schließt sich seinen Vorrednern an. Der Vorschlag sei gut gemeint, aber schwierig in der Umsetzung. Er beschreibt das Problem aus Sicht des Trägers bei der Erfassung von Ausfallzeiten wie es in Punkt 1 beschrieben sei. Man müsse dann klare Regeln haben, was gemeldet werden solle. Er frage sich, was das Land davon halte, wenn es zusätzliche Aufgaben in Form von Erstellen von Statistiken haben werde. In Bezug auf die KiBiz-Finanzierung forderten die Verbände seit Jahren, dass mehr Geld in das System fließe. Bisher habe die Landesregierung nur kundgetan, dass man schauen werde, wie das im neuen KiBiz geregelt werde. Vorher werde kein zusätzliches Geld kommen. Mit diesem Antrag schiebe man die Problematik erst mal in Richtung neue KiBiz-Finanzierung in 2026. Auch die Idee mit einem gemeinsamen Personalpool sehe er schwierig in der Umsetzung.
Herr Reinke dankt für den Hinweis, dass nicht alles gemeldet werden solle. Er betont, dass man erst einmal eine Datengrundlage benötige, um Berechnungen zu erstellen.
Herr Mechnich erklärt, dass seine SPD-Fraktion den Antrag nicht mittragen werde.
Herr Reinke stellt den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, …
- … in einem ersten Schritt beim Landesjugendamt die Daten zu Ausfällen und Notbetreuungszeiten der Hagener Kindertagesstätten in Erfahrung zu bringen. Dazu sind Vergleichszahlen aus Städten ähnlicher Größenordnung mit anzufordern.
- … in einem zweiten Schritt die Datenlage dem Jugendhilfeausschuss mittels Vorlage transparent zur Kenntnis zu geben.
- … in einem dritten Schritt mit der Landesregierung Kontakt aufzunehmen. Ziel soll sein, den Kita-Personalschlüssel im Kinderbildungsgesetz (KiBiz)[[]1] so anzupassen, dass ausreichend Bereitschaftspersonal mit in die Kita-Finanzierung aufgenommen wird. Das soll weitgehend verhindern, dass es zu Notbetreuungen mit Einschränkungen von Betreuungsleistungen kommt.
- … auf Basis zusätzlicher Mittel aus dem KiBiz in einem vierten Schritt die Versorgungssicherheit zu erhöhen, in dem der städtische Springer-Pool zu einem gemeinsamen Pool mit den kirchlichen, freien und privaten Trägern weiterentwickelt wird. Springerinnen und Springer sollen über die notwendige Qualifikation verfügen und Ausfälle bis zu einem noch zu definierenden Umfang abdecken können.
- Werden die Springer tagesaktuell nicht als Ersatz gebraucht, unterstützen diese das reguläre Personal bedarfsorientiert bei der Sprachförderung. Eine Prioritätenliste regelt, in welchen Kita-Gruppen der Bedarf dafür am größten ist.
- Die Verwaltung stellt dem JHA nach jedem Quartal eine entsprechende Statistik zur Verfügung, damit dieser sich einen Eindruck von der Wirksamkeit der Maßnahmen verschaffen kann.
- Die Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 14.10.2021 bleibt unverändert. Eine anteilige Rückzahlung von Beiträgen wird nicht aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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225,9 kB
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