07.12.2023 - 6.5 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klepper schlägt vor, aufgrund des Sachzusammenhanges TOP 6.5 Änderung Teiländerung FNP Nr. 112 Grundschötteler Str. (0840/2023) und TOP 6.6 B-Plan Gewerbegebiet Grundschötteler Str. (0839/2023) zusammen zu beraten. Dagegen bestehen keine Einwände.

 

Frau Heuer sieht das Projekt sehr kritisch. Im Oktober 2020 wurde bereits über eine Vorlage hierzu beraten und einen Kompromiss eingehend, haben damals B90/ Die Grünen zugestimmt. Frau Heuer zitiert die Vorlage 0642/2020 (Ansiedlungsvorhaben der Firma ABUS an der Grundschötteler Straße), am 01.10.2020 im Rat beschlossen: „Der Rat der Stadt beabsichtigt, einen Ausgleich im Umfang der vorhabenunabhängigen GIB- Teilfläche im Rahmen des Flächennutzungsplans vorzunehmen.“ Dies sieht sie bisher nicht erfüllt und ein nachfolgender Ratsbeschluss in dieser Sache habe dies zudem unmöglich gemacht. Nach Kenntnis über Art und Weise des Bauvorhabens, erachtet sie den vorgesehenen Bauplatz als ungeeignet. Nach Lektüre der entsprechenden Gutachten hat sie den Eindruck, dass diese tendenziell zu Gunsten des Vorhabens des Auftraggebers ausgefallen sind, das sei aber nicht ihr Kritikpunkt.

Im Bereich „Wasser“ würde der einhergehende Schaden marginalisiert, so dass er kaum auffällt. Aus diesen Gründen lehnen Bündnis 90/ Die Grünen beide Vorlagen ab.

Herr Keune erklärt, dass sich die Verwaltung an den Beschluss gehalten habe. Es sei beschlossen worden den Geltungsbereich nach Norden zu erweitern, um dem Plangebiet Rechnung zu tragen. An anderer Stelle ist im künftigen Flächennutzungsplan geplant, eine entsprechende Fläche im Süden einzusparen.

Das obere Drittel ist das aktuelle Plangebiet. Das zweite Drittel ist eine Erweiterungsfläche, welche der Betrieb inzwischen auch erworben hat. Das untere Drittel, welches ursprünglich vorgesehen war, wurde ausgespart.

Herr Dr. Diepes ergänzt zum Thema Gutachten, dass diese objektiv, respektive lösungsorientiert sind und entsprechend wissenschaftlicher Kriterien erstellt werden. Er bittet, dies anzuerkennen. Wäre dem nicht so, würde sich die Verwaltung angreifbar machen; eine subjektive Wertung der Gutachten bleibt dem unbenommen. 

Frau Heuer erwidert, dass sie die Gutachten nicht für nicht fundiert hält. Ihr missfällt z.B. „von Wasser auf einer Wiese“ zu lesen und nicht von einem Bach oder gar einem Teich, denn das hätte zur Folge, dass damit anders umgegangen werden muss. Diese Art von Beschreibungen macht es einem Kommunalpolitiker, der nicht zwingend vom Fach ist, schwer, angemessen zu urteilen.

Beispielsweise wird bei dem Starkregenereignis 2021 davon ausgegangen, dass etwas in dieser Art alle 30 Jahre passiert. Fakt sei aber, dass dies sich wohl künftig häufen wird. Eine Tatsache, die bei einer Gesamtbeurteilung gerne übergangen wird.

Herr Keune betont, dass keine Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, sondern Gutachten, die rechtlich auch belastbar sind und dann auch in die Abwägung einfließen. Er räumt ein, dass es legitim ist andere Ansprüche als die rechtlich notwendigen zu haben.

Herr Romberg weist darauf hin, dass seit mindestens 15 Jahren versucht wird dieses Gelände in gewerbliche Fläche umzuwandeln. In Hagen gibt es sonst kaum Gewerbefläche. Mit dem bisherigen Eigentümer gab es keinen Fortschritt, aber mit dem neuen Erwerber. So kann nun ein Weltunternehmen in Hagen angesiedelt werden. Der überwiegende Teil der BV Haspe ist dafür und hält unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung Haspes und auch Hagens die Entscheidung, auch für die Zukunft, für richtig.

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Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 Grundschötteler Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 19.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 19.10.2023 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsentwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:4000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Teiländerungsentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

2

-

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

-

-

1

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=339766&selfaction=print