06.12.2023 - 6.17 Bebauungsplan Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sporbeck merkt an, die Reihenfolge der Vorlagen 0839/2023 und 0840 /2023 sei falsch, da man erst die Änderung des Flächennutzungsplans behandeln müsse. Er erinnert an die ursprüngliche Vorlage 0620/2020, auf derer die weiteren Schritte basierten. Er zitiert den in der Ratssitzung des 1.10.2020 gefassten Zusatzbeschluss: „Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt, einen Ausgleich im Umfang der vorhabenunabhängigen GIB-Teilfläche im Rahmen des FNP vorzunehmen.“ Dies sei ein entscheidender Faktor gewesen, warum seine Fraktion für die Beschlussvorlage gestimmt habe. Man sei innerhalb der Beratungen der letzten Zeit zu der Meinung gekommen, der Ergänzungsbeschluss sei nicht im gewünschten Rahmen umgesetzt worden. Daher sei man nicht in der Lage den Vorlagen 0839/2023 sowie 0840/2023 zuzustimmen.

 

Frau Schweda erläutert, die Verbandsversammlung habe den Regionalplan im November bereits beschlossen. Jetzt erfolgten noch die rechtliche Prüfung und Bekanntmachung. Für diesen Bereich sei ein GIP im Regionalplan dargestellt. Dies wurde beantragt und habe den Charakter eines Vorranggebietes. Dies bedeute, andere Vorhaben seien an diesem Standort nicht zulässig. Es sei die höchste Ebene der Planungshierarchie erreicht, aus welcher sich der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan entwickele. Dort seien nur gewisse Industriebetriebe zulässig, welche es in anderen Orten, z.B. in ASB, nicht sind. In der laufenden Sitzung werde der Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan nicht beschlossen, vielmehr werde über eine Offenlegung, inklusive möglicher Stellungnahmen sowie Beteiligungen abgestimmt. Damit sei die Reihenfolge der Vorlagen innerhalb der Tagesordnung irrelevant.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/20 (701) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 26.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 26.10.2023 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

2

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=339609&selfaction=print