28.11.2023 - 5.4 Wasserrechtliches Verfahren gem. § 68 Wasserhau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung vom 31.05.2023 die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Errichtung des Ersatzneubaus der Regenwasserbehandlungsanlage „Hagen-Hengstey“ an der A 1 (Vorlage 0520/2022) befürwortet. In der Vorlage 0991/2023 geht es um die Verlegung eines Teilbereichs des verrohrten Bunkebachs.

 

Frau Müller erläutert das Verfahren. Im Verlauf der weiteren Planung wurde die erforderliche Verlegung des Bunkebachs offensichtlich; der Bachbereich liegt im genehmigten Baufeld in einer Tiefe von ca. 5 Metern. Eine Offenlegung ist daher nicht möglich. Anders als in der Vorlage aufgeführt, bedarf es keiner weiteren Genehmigung der Gehölzentnahme.

 

Herr Welzel weist auf den am Ruhrufer brütenden Eisvogel hin und fragt nach der Einmündung des Bunkebachs in die Ruhr. Er kritisiert die Kompensation in dem Ökokonto Deilbachaue und schlägt Maßnahmen vor Ort zur Erweiterung der Eisvogelwand vor.

 

Frau Müller stellt klar, dass der Ersatzneubau der Regenwasserbehandlungsanlage bereits genehmigt sei und der Gesetzgeber die Kompensation in übergeordneten Kompensationsräumen ermögliche.

 

Herr Gockel bedankt sich für den Hinweis von Herrn Welzel über den Eisvogel. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind solche Belange zu klären.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch schlägt einen gemeinsamen Ortstermin vor.

 

Nach Auffassung von Frau Stiller-Ludwig gehe es hier nur um die Verlegung des verrohrten Bunkebachs im Arbeitsbereich; die Einleitungsstelle werde nicht verändert. Herr Gockel bestätigt das gemäß den Planunterlagen.

 

Die Geschäftsstelle organisiert einen Ortstermin des Naturschutzbeirats mit der Autobahn GmbH.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat führt einen Ortstermin durch. Die Vorsitzende erhält den Auftrag, vor Ort zu entscheiden.

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Anlagen zur Vorlage