28.11.2023 - 5.2 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 112 G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

TOP I.5.1 und I.5.2 werden zusammen beraten. Wortbeiträge siehe TOP I.5.1 (Vorlage 0839/2023).

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 112 Grundschötteler Straße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 19.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 19.10.2023 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe, Gemarkung Westerbauer. Im Westen wird die Grundschötteler Straße mit in das Plangebiet einbezogen. Nördlich deckt sich die Gebietsgrenze mit der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Wetter. Südlich reicht das Plangebiet bis an die Schülinghauser Straße. Im Osten endet das Plangebiet an den Flurstücken 141 und 143. Der Geltungsbereich umfasst ca. 6,5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsentwurf zu entnehmen. Der Entwurf im Maßstab 1:4000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Teiländerungsentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage