06.12.2023 - 6.5 Zusatzkosten Finanzierung offener Ganztag (OGS)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Pott erklärt, dass sie sich dafür entschuldigen wolle, dass die Vorlage heute als Tischvorlage vorgelegt werde. Sie führt aus, dass der Kompromissvoschlag, den sie gleich vorstellen wolle,  erst Anfang letzter Woche zustande gekommen sei. Die Darstellung der Finanzierung und die Bereitstellung der Mittel seien leider nicht fristgemäß möglich gewesen.

 

Sie beschreibt den gefunden Kompromißvorschlag.

Man wolle dabei nicht anerkennen, dass man als Stadt Hagen den Landesanteil, den man für die Finanzierung für immens wichtig erachte, dauerhaft übernehme und dennoch anerkennen, dass diese Finanzierungslücke bestehe. Von daher schlage man vor,  den städtischen Anteil um 13 Prozent zu erhöhen und an die Träger eine Einmalzahlung auszuschütten, mit der man die jetzige Finanznot lindere, die Finanzierungslücke aber nicht zu 100 Prozent abdecken könne. Die Träger hätten dieses Angebot unter zwei Voraussetzungen angenommen. Eine der Voraussetzungen sei, dass man sofort mit den Verhandlungen über neue Verträge für das kommende Schuljahr starte. Weiterhin solle man sich gemeinsam Gedanken darüber machen, wie man die Finanzmittel, die den Trägern jetzt zur Verfügung stünden, einsetzt würden, um eine gute Betreuung im Offenen Ganztag gewährleisten zu können. 

Man sei sich darüber einig, dass es sich dabei um eine Maßnahme für dieses laufende Schuljahr handelt. Man habe die Zusage der Träger, dass sie für die Schuljahre 2024/2025 nicht kündigen werden.

Sie erläutert, wie sich die Finanzierung der OGS zusammensetzt.

Sie bittet den Ausschuss, diesen Beschlüssen zuzustimmen.

 

Herr Reinke erinnert sich daran, dass bei der Einführung der OGS die Landesregierung gesagt habe, dass es keine Mehrkosten bei den Kommunen geben werde.

 

Frau Buchholz dankt für die Ausführungen. Das zeige das Dilemma, in dem man sich befinde. Man habe als AWO-Landesverband einmal eine Kampagne gehabt – „OGS darf keine Glücksache sein“! Es könne vom Wohnort abhängen, wie gut und teuer die Betreuung sei. Aus dem Grund wünsche man sich, dass das durch den Rechtsanspruch vereinheitlicht werde. Ob es dann besser werde, wisse man nicht. Sie finde die Bemühungen der Stadt Hagen gut. Sie halte den Kompromiss für einen guten Weg. Man müsse dabei sehen, dass die Finanzierung nicht auskömmlich sei, wenn man eine gewisse Qualität halten wolle.  

 

Herr Sondermeyer sagt, dass auch er sich gut an die Einführung der OGS erinnern könne. Seinerzeit sei gesagt worden, dass die Kommunen nicht zusätzlich belastet würden. Er finde es hart, dass die Träger angekündigt hätten, die Kooperationsvereinbarung aufzukündigen, sofern ihrer Forderung nach einer vollständigen Kompensation nicht nachgekommen werde. Habe die Verwaltung geprüft, ob die Finanzierungslücke durch die Träger nicht erfüllt werden könnte? Seien Alternativen für die jeweiligen Trägerschaften geprüft worden? Er sehe das Ganze sehr kritisch.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass die Vorlage vom Stadtkämmerer mitgezeichnet worden sei.

 

Frau Soddemann erklärt in Richtung Frau Buchholz, dass sie die gleiche Haltung zu dem Thema hätten.

Die Problematik sei bekannt, dass man immer noch keine Aussagen zum Rechtsanspruch habe. Ihr sei wichtig, mitzuteilen, dass es Einigkeit mit den Trägern gegeben habe und die Stadt als Jugendhilfeträger und auch als Schulträger die gleiche Haltung habe, die für die OGS erkämpften Standards  zu halten. Man versuche sich dafür zusammen mit den Trägern einzusetzen. Ein gemeinsames Schreiben der drei betroffenen Träger mit dem Oberbürgermeister sei an die entsprechenden Ministerien rausgegangen. Darin werde deutlich darauf hingewiesen, welche Rolle die Kommune und welche Rolle das Land habe. Leider gebe es in diesem Bereich noch gar keine Bewegung des Landes. Die OGS habe offensichtlich gar nicht so eine große Lobby. Auch die nicht geklärte Zuständigkeit von Jugendhilfe und Schule sei dabei ein Problem. Sie würde sich gern zusammen mit dem Ausschuss dafür einsetzen, dass es endlich auch vernünftige Standards in der Ganztagsbetreuung in den Schulen gebe, die auch Vergleichbarkeit herstellten. Sie erwidert zu dem Wortbeitrag von Herrn Sondermeyer, dass das Ganze nicht einfach so akzeptiert worden sei. Man habe sehr umfänglich geprüft und mehrere Gespräche mit den beteiligten Trägern geführt. Die Ausführungen der Träger seien nachvollziehbar und logisch gewesen. Man sei froh über den gefundenen Kompromiss und werde nicht     nachlassen, auf das Land einzuwirken und auf seine Pflichten hinzuweisen. Man werde von Hagen aus nach wie vor dafür plädieren, dass es eine gebundene Ganztagsgrundschule geben könne, wenn sich Kommunen dafür aussprechen. Momentan lasse das Land den Kommunen diese Option nicht mehr.

 

Herr Reinke dankt Frau Soddemann für ihre Ausführungen. Er unterstütze das an der Stelle. Er nimmt Bezug auf den Beitrag von Frau Buchholz, dass man sich in Hagen auf einen gewissen Qualitätsstandard verständigt habe. Diesen solle man auch so halten.

 

Herr Meng erklärt, dass er sich als Trägervertreter der evangelischen Jugendhilfe Iserlohn - Hagen  den Beträgen von Frau Buchholz und Frau Soddemann sehr anschließen könne. Der  Umgang miteinander in den letzten Wochen sei nicht immer einfach, aber immer miteinander wohlwollend gewesen. Für die betroffenen Träger sei es nicht einfach gewesen, Zusagen für das Jahr 2024/2025 zu geben, ohne genau zu wissen, wie es ausgehe. Er bedanke sich an dieser Stelle für das Tragen der gemeinsamen Verantwortung.      

 

Herr Reinke macht deutlich, dass auch ihm dieses offene und ehrliche Miteinander ein Anliegen sei. Er hoffe, dass man das beibehalten könne.

 

Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1. auf Basis der kommunalen Zahlung 06/2023 eine Einmalzahlung an die Träger Caritas, Ev. Jugend und Ev. Jugendhilfe Iserlohn/ Hagen in Höhe von aufgerundet 272.000 € (271.543,55 €) zu tätigen und

 

2. die im Kooperationsvertrag für den kommunalen Anteil vereinbarten Sätze um 13 % rückwirkend ab dem 01.08.2023 zu erhöhen. Dies belastet das laufende Haushaltsjahr zusätzlich mit 387.500. Diese Mehrkosten für den offenen Ganztag werden aus der Position „Gemeindesteuer“, konkret „Gewerbesteuer“ kompensiert. Weiterhin belastet der Vorgang den Haushalt 2024 mit 93.000 €, die in der Haushaltsplanberatung dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Beschluss führt zu einer Vorfestlegung im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 mit 93.000 €.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Bereitstellung der 659.500 aus der o. g. Position der Gemeindesteuer. Die Kosten r die Einmalzahlung und das 1. Schulhalbjahr 2023/2024 belaufen sich damit auf insgesamt 737.000 € und werden im Dezember 2023 ausgezahlt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

7

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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