26.04.2006 - 7.5 Widmung des Parkplatzes Overbergstraße / Ecke V...

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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung des Parkplatzes Overbergstraße / Ecke Viktor-von-Scheffel-Straße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Boele Flur 15 Flurstück 472 und das Flurstück 454 teilweise.  Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3  Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW zugeordnet. Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Widmungsplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung dargestellt.

 

Der Widmungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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