12.12.2023 - 6.1 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Annika Schewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
(Anmerkung der Schriftführung: Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem Tagesordnungspunkt 3 beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung hier an der ursprünglich vorgesehenen Stelle.)
Frau Schewe stellt die verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Hagen vor (siehe Anlage zu TOP 6.1).
Es findet keine Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt statt.
Frau Engelhardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2023 bis 2026 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2024 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.
2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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901,1 kB
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Anlagen
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118,4 kB
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