26.04.2006 - 7.4 Widmung eines Teils der Zufahrt von der Weststr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord
beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung der Zufahrt
zur Kleingartenanlage In der Aue ab Einmündung Weststraße in einer Länge von
20 m.
Die Verkehrsfläche umfasst
teilweise das Grundstück Gemarkung Vorhalle Flur 1 Flurstück 50 und 138; sie
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und
wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW zugeordnet. Die
Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch.
In dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung
dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
