26.04.2006 - 7.3 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Haspe den Beschluss der Vorlage abgelehnt, und die Bezirksvertretung Hohenlimburg eine Änderung vorgenommen habe.

 

Herr Reineke erläutert den Inhalt der Verwaltungsvorlage und macht deutlich, dass

bei Straßen die min. 25 Jahre und älter seien, die Bürger nach Anhörung aus rechtlicher Sicht zu Straßenbeiträgen herangezogen werden können. Weiterhin sollen die Bezirksvertretungen  beteiligt und die Bürger informiert werden. 

 

Herr Reineke nimmt Bezug auf die Äußerungen von Herrn Rath bezüglich des Unterschieds zwischen einer  Wiederherstellung und der Instandhaltung einer Straße.

Bei einer erneuten Herstellung sei nach § 8 KAG eine Beitragspflicht für den Bürger gegeben. Diese erneute Herstellung trete dann ein, wenn nicht nur die Verschleißdeckschicht sondern auch die darunter liegende  Schicht  (Binderschicht) erneuert werden müsse.

 

An der weiteren Diskussion zur Kostenbeteiligung der Bürger, in der deutlich wird, dass der Beschlussvorschlag geändert werden müsse,  beteiligen sich die Herren Wagner,  Panzer und Reineke.

 

Herr Kohupt schlägt eine Sitzungsunterbrechung vor.

 

 

 

 

Sitzungsunterbrechung                     18.25 Uhr    -        18.30 Uhr

 

 

 

 

 

Herr Kohaupt trägt den geänderten Beschluss vor.

 

 

 

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Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind,  sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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