26.10.2023 - 6.3 IGA 2027 SeePark Hengstey - Weitere Schritte zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune teilt mit, dass ein freiraumplanerischer Wettbewerb für den Seepark durchgeführt wurde. Grundlage hierfür war eine Aufgabenstellung, die im Rat beschlossen wurde. Der Wettbewerb war Bestandteil eines europaweiten Vergabeverfahrens, bei dem üblicherweise ein Interessenbekundungsverfahren vorangestellt ist, in dem eine Anzahl von Bewerbern eingegrenzt wird, um mit diesen in vertiefende Überlegungen und Angebotsentwicklungen zu gehen. In diesem Falle hat das Wettbewerbsverfahren das Interessenbekundungsverfahren ersetzt. Es gibt einen Sieger, mit dem man in die nächste Stufe des Vergabeverfahrens geht, mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses. Er soll auf der Basis des Wettbewerbsentwurfs, aber auch auf Basis der Stellungnahme und Empfehlung des Preisgerichts die Plangrundlage so erarbeiten, so dass sie antragsfähig ist, um Fördermittel einzuwerben und um in die bauliche Ausführung gehen zu können.
Frau Heuer beantragt den Beschluss des UKM vom 25.10.2023 zu übernehmen: „Der UKM bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren darauf einzuwirken, dass die Flächen, insbesondere im Ufer- und Wiesenbereich, naturnah und artenschutzfreundlich gestaltet werden (gemäß Ökologisches Grünflächenmanagement).“
Herr Keune: Mit der naturnahen Gestaltung des Uferbereichs werden Räume geschaffen wo die Vogelpopulation sich für Brut etc. zurückziehen kann, auf der anderen Seite muss auch ein Ausgleich gefunden werden, denn die touristische Erlebbarkeit des Hengsteysees ist genauso Ziel des Projektes. Die Projektziele und die Aufgabenstellung für das Projekt sind vom Rat beschlossen worden, von daher sollten jetzt nicht einzelne Punkte herausgegriffen werden, die auf die ein oder andere Weise interpretiert werden können. Daher die Bitte dem Vorschlag des UKM nicht zu folgen, da es eine klare Aufgabenstellung gibt. Die Ergebnisse der Planung werden wieder im Ausschuss präsentiert, auch um zu zeigen wie der Aufgabenstellung in der Praxis nachgekommen worden ist.
Nach eingehender Diskussion wird der Antrag von Frau Heuer zurückgezogen.
Beschluss:
2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen
Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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