26.10.2023 - 6.8 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meier hat sich die Vorlage auch in Bezug auf die vorgefassten Beschlüsse nochmals genau durchgelesen, bevor die HEG (Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH) bevollmächtigt wurde, dieses Grundstück zu erwerben. In dem Erschließungsvertrag vermisse er zwei Punkte, zum einen die Frage nach dem Kunstrasenplatz Hagen 11. Aus einem Teil des Erlöses sollte dieser gebaut werden. Zum anderen in der Entwurfsfortschreibung ergeben sich Eingriffe im Bereich Marktplatz Emst, Verkleinerung an der einen und Vergrößerung an der anderen Seite, dazu fehle eine vertragliche Vereinbarung. Er fragt nach, ob noch ein städtebaulicher Vertrag oder eine Vereinbarung im Rahmen des Erschließungsvertrages folgt. In jedem Fall wünschenswert ist, dass der Emster Marktplatz erhalten wird. Er bittet um eine Aussage zu Hagen 11 und zur Marktplatzgestaltung.
Herr Dr. Diepes bestätigt, dass es einen städtebaulichen Vertrag geben wird. Hier zu dem entsprechenden Erschließungsvertrag- in Punkt 3.5 ist die Marktplatzumgestaltung thematisiert, in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr, Immobilien und Bauverwaltung. Auf Kosten des Erschließungsträgers wird eine Umgestaltung vollzogen. Bei der Baustelleneinrichtung wird darauf geachtet, die Marktbeschicker zu informieren und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Herr Keune ergänzt, dass es zum Ausbau von Hagen 11 schon eine Beschlusslage gibt, die HEG auch schon umsetzt
Anlagen zur Vorlage
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1
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164,3 kB
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485,1 kB
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