25.10.2023 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klepper äert sein Gefallen an der frühzeitigen Miteinbeziehung sowie die Berücksichtigung der Bedenken der Politik seitens der Planungsverwaltung. Zudem seien die Anwohner umfangreich angehört und in die Planungen mit eingebunden gewesen, sodass man dem Beschlussvorschlag nur zustimmen könne.

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan sind die Begründung (Teil A) vom 25.09.2023 und der Umweltbericht (Teil B) vom 08.12.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 574 und 578 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=336728&selfaction=print