17.10.2023 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 17.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
TOP I.6.3 und I.6.4 werden zusammen beraten.
Frau Selter teilt mit, dass der Naturschutzbeirat mit Beschluss 24.01.2023 mehrheitlich gegen eine Bebauung gestimmt habe. Die Vorschläge aus der Stellungnahme des Naturschutzbeirats seien abgelehnt worden.
Herr Dr. Dr. Hülsbusch schlägt vor, im Sinne der Ablehnung des Naturschutzbeirats diese Vorlage auch abzulehnen.
Frau Selter fragt, ob es bei einer teilweise oberirdischen Anlage der Tiefgarage zu weiteren Versiegelungen komme. Frau Schweda, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, erläutert, dass es je nach Bodenverhältnis sich ggf. nur eine geringfügige oberirdische Tiefgarage handeln werde. Es sei immer noch eine Tiefgarage, wenn sie bis zu einem Meter aufragt. Der Bebauungsplan biete die Möglichkeit, bei den unterschiedlichen Bodenverhältnissen, die im Rahmen des Baus sondiert werden. Es werde keine zusätzliche Versiegelung entstehen.
Herr Gockel verweist auf die abgestimmte Liste der Beteiligungen des Naturschutzbeirats, die mit Beschluss aus der Sitzung vom 05.09.2023 Bestandteil der Geschäftsordnung wurde. Hiernach erhält der Naturschutzbeirat den Satzungsbeschluss im Bauleitplan- und Flächennutzungsplanverfahren zur Kenntnis, damit verfolgt werden kann, ob und wie Beschlüsse des NB berücksichtigt wurden
(Punkt 4 der Liste).
Herr Reh fragt nach der Aussage über die Klimarelevanz in den Vorlagen. Er möchte verstehen, nach welcher Grundlage die Prüfung und Einordnung geschehe. Auch bei dieser Vorlage sehe er eine Klimarelevanz. Herr Köhler sagt zu, Entstehung und Methodik der Klimarelevanzprüfung dem Naturschutzbeirat nochmal darzulegen.
Auf die Anfrage von Herrn Reh bzgl. der Verlässlichkeit des Einsatzes der Ökopunkte in die naturnahe Aufforstung eines 26.000 m² großen Waldgebietes in Dahl erklärt Herr Gockel das System des Ökokontos. Es gebe im Hagener Süden ein Niederwaldkonzept, das im Rahmen des Ökokontos mit vertraglichen Vereinbarungen und Grundbucheinträgen verbindlich umgesetzt und gesichert werde.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan sind die Begründung (Teil A) vom 25.09.2023 und der Umweltbericht (Teil B) vom 08.12.2022 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 574 und 578 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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