28.09.2023 - 4.5 Widmung des Verbindungswegs zwischen "Ahmer Weg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung des
Verbindungswegs zwischen Ahmer Weg und Oststraße
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke
Gemarkung Hohenlimburg, Flur 20, Flurstücke 347 und 511.
Die Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW eingeteilt und als Fußweg gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW gewidmet. Sie ist somit auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,5 kB
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