18.10.2023 - 8.5 Herstellung einer Radwegeverbindung zwischen Fu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reeh stellt erst einmal die dortige Situation dar. Die Schwierigkeit bei der Installation einer Schiebehilfe und Ausweisung des Wegs als fußgänger- und radfahrerfrei ist, dass eine Erhöhung des dortigen Geländers erfolgen muss.

 

Herrn Meier schrecken nach wie vor die hohen Kosten ab, gerade weil die Barrierefreiheit auch durch die Umbaumaßnahmen nicht herstellbar ist. Er wünscht sich dort Maßnahmen, die auch die Bedürfnisse von Eltern mit Kinderwagen berücksichtigen. Radfahrer sollten im Bereich der Geländererhöhungsplanung weiterhin dort das Rad schieben.

 

Herr Bifulco korrigiert die Kosten für das Projekt von 380.000,- Euro auf 180.000,- Euro. Hiervon entfallen 15.000,- Euro auf die Schiebehilfe.

 

Herr Riemer hat die Treppenanlage im Vorfeld auf etwaige Umbaumaßnahmen bezüglich der Nutzung durch Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. überprüft. Aufgrund der Steigung müsste eine Verlängerung erfolgen. Dies ist aus Platzgründen nicht möglich.

 

Herr Reeh plädiert für die Geländer-Erhöhung und das Aufstellen eines Schildes “Radfahrer absteigen“, um straßenverkehrsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Zudem handelt es sich bei den aufgeführten Kosten um investive Mittel, die herangezogen werden könnten. Herr Meier tauscht sich über die Instandhaltung des Geländers mit Herrn Reeh aus.

 

Frau Masuch spricht sich erneut für eine kleinere Lösung mit einer einseitigen Schiebehilfe aus, damit der Fußverkehr nicht beeinträchtigt wird. Sie fragt nach dem Zeitplan der Umsetzung. Ihr ist eine nur einseitige Schiebehilfe sehr wichtig. Zudem befürchtet sie eine hohe Investition für eine von vielen nicht gut nutzbare Anlage. Herr Reeh benennt den Zeit- und Kostenrahmen mit 2024/2025 und einem Kostenansatz wie vorgesehen.

 

Frau Freund begrüßt den ausgearbeiteten Vorschlag bis auf die Tatsache, dass für Kinderwagen keine umsetzbare Lösung gefunden werden konnte, und bittet hier um erneute Prüfung. Auch sie verweist auf die investiven Mittel und die starke Frequentierung dieses Weges. Sowohl Frau Freund als auch Frau Knüppel plädieren, die beiden Punkte (Schiebehilfe/Geländererhöhung) getrennt abzustimmen. Herr Panzer lenkt den Blick auf die Verkehrswende und ebenfalls auf die bereitstehenden Mittel.

 

Frau Masuch fragt nach, ob nun über eine ein- oder zweiseitige Schiebehilfe abgestimmt werden soll. Herr Bifulco bestätigt den Vorschlag einer zweiseitigen Schiebehilfe.

 

Abschließend erklärt auch Herr Keune, dass dieser Verwaltungsvorschlag gut durchdacht ist und die investiven Kosten bereits im Haushalt vorhanden sind. Von einer geteilten Abstimmung bittet er abzusehen. Er greift den Vorschlag einer Prüfung der Finanzierbarkeit eines Mittellaufs auf. Sei dieser finanziell darstellbar, bittet er die Bezirksvertretung um entsprechende Beauftragung der Verwaltung. Dieser Mittellauf sei jederzeit nachrüstbar. Herr Bleicker ergänzt den vorliegenden Beschlussvorschlag und trägt diesen vor.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates über die angemeldeten Maßnahmen im Doppelhaushalt 2024/2025, die Einrichtung einer Schiebehilfe für Fahrräder an der Treppenanlage Funckestraße sowie die Neuinstallation eines Geländers des Brückenbauwerks zur Freigabe des Radverkehrs.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Schiebehilfe als Mittellauf zu installieren.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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