18.10.2023 - 8.4 Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung z...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bifulco stellt die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen zur Geschwindigkeitsreduzierung am Buschey vor. Diese ergaben an bestimmten Punkten Grenzwertüberschreitungen. Diese ergaben sich allerdings nur nachts. Tagsüber konnten keine Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen werden, so dass für die Anordnung von Tempo 30 km/h keine Rechtsgrundlage besteht. Daher ist eine Anordnung für tags nicht durchsetzbar, obwohl hierzu bereits mit der Bezirksregierung Kontakt aufgenommen wurde. Erschwerend käme jedoch hinzu, dass derzeit noch mit den alten Grenzwerten gearbeitet werden muss.

 

Herr Meier verweist auf die fortdauernden Beschwerden der Anwohner des hoch verdichteten Wohngebietes. Der in der Vergangenheit aufgestellte Lärm-Aktionsplan greift bisher ebenfalls nicht. Der beauftragte Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass am Tage der Grenzwert nur knapp unterschritten wird. Seine Empfehlung aus schalltechnischer Sicht ist daher sowohl tags, als auch nachts eine Begrenzung auf 30 km/h. Ein zweiter Vorschlag sieht vor, die Verwaltung aufzufordern, aufgrund der nur knappen Unterschreitung des zulässigen Grenzwertes im Tageszeitraum und basierend auf der gutachterlichen Empfehlung erneut das Gespräch mit der Bezirksregierung zu suchen, ob es sinnvoll wäre, auch tagsüber Tempo 30 km/h auszuweisen. Ein positiver Nebeneffekt wäre zudem eine reduzierte Beschilderung.

 

Herr Panzer möchte zu einer Beschlussfassung kommen, in der die Bezirksvertretung Hagen-Mitte eine durchgehende Tempo 30 km/h-Regelung für die gesamte Buscheystraße anstrebt. Er beruft sich auf einen Vergleich mit anderen Städten, wie z. B. Lünen, die ebenfalls einen Lärm-Aktionsplan aufgestellt und umgesetzt haben. Eine Rücksprache seitens der Verwaltung mit der Stadt Lünen sowie dem Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz rät er daher dringend an.

 

Herr Keune stellt daraufhin klar, dass die Verwaltung sich nicht dagegen sträubt, am Buschey Tempo 30 km/ einzuführen, sofern die rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Eine weitergehende Prüfung kann natürlich erfolgen. Allerdings schlägt er vor, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum 20.10.2023 abzuwarten.

 

Herr Lichtenberg ist eher skeptisch, ob tatsächlich eine schnelle Änderung des Gesetzes in Aussicht steht. Auch habe man bereits mit der Bezirksregierung Arnsberg das Gespräch gesucht. Mit dem heute zu fassenden Beschluss der Bezirksvertretung Hagen-Mitte wird der Sachverhalt gerne erneut überprüft und mit der Bezirksregierung Arnsberg erörtert. Herr Reeh schließt sich den Aussagen von Herrn Keune und Herrn Lichtenberg an, fügt allerdings hinzu, dass laut Straßenverkehrsordnung eindeutige Tatbestände erfüllt sein müssen, um Tempo 30 km/h anzuordnen. Diese liegen hier derzeit nicht vor. Rechtssicher wäre zurzeit die Begrenzung auf Tempo 30 km/h nachts. Daher rät er, dies in einem ersten Schritt umzusetzen.

 

Frau Bartscher rügt das Rasen in der Nacht in diesem Bereich als Lärmbelästigung und Gefahrenquelle.

 

Herr Panzer ist der Meinung, dass die Verwaltung nicht alle Möglichkeiten ausschöpft. Er bittet erneut um Prüfung und Kontaktaufnahme mit der Stadt Lünen.

 

Herr Bifulco sagt zu, den Dialog mit der Bezirksregierung Arnsberg erneut suchen zu wollen. Trotzdem schlägt auch er vor, dass umzusetzen was zum jetzigen Zeitpunkt machbar ist. Sobald sich eine geänderte Rechtsgrundlage ergibt, soll das Thema erneut angegangen werden. Auch Herr Reeh verweist auf geltendes Recht.

 

Herr Meier trägt seinen Beschlussvorschlag vor.

 

Herr Panzer nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag von Herrn Meier sowie den Wortbeitrag von Herrn Bifulco und ist insofern damit einverstanden, als dass er eine Aufnahme in das Protokoll wünscht, dass eine Rücksprache mit der Stadt Lünen erfolgen soll. In dieser soll über das dortige Vorgehen zur Umsetzung von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen bei knapper Unterschreitung des Grenzwertes informiert werden. Seines Wissens nach wurden durch diese Maßnahme in Lünen mehrere Straßen auf 30 km/h Tempo beschränkt.  

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Lärmberechnungen am Buschey wird zur Kenntnis genommen.

 

Zur Vermeidung von städtebaulichen Missständen durch Überschreitung von Lärmimmissionswerten wird für die Nachtstunden im Bereich Buscheystraße eine Tempo 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.

 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, aufgrund der nur knappen Unterschreitung der zulässigen Schallschutzwerte im Tagzeitraum, basierend auf der Empfehlung des Gutachters für diesen Streckenabschnitt, auch tagsüber eine Tempo 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen. Hierfür soll bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Ausnahmegenehmigung für diese Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

2

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

Die Partei

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage