14.09.2023 - 6.2 Gewerbevarianten und Bedarfszahlen im Rahmen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sebastian Aust
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper teilt die Beschlussergebnisse der vorberatenden Gremien mit und verweist auf einen Sachantrag der CDU im gestrigen UKM, der auch hier in die Beratung einfließe. Des Weiteren liege ein Sachantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.
Herr Rehbein erläutert die Anträge zu TOP I. 4.1 und TOP I. 4.2, die gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt beraten wurden.
Frau Heuer erläutert den Sachantrag der Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Klepper merkt an, dass man hier einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung gebe, der keinerlei Festlegung für den Flächennutzungsplan vorweg nehme. Die Verwaltung habe gebeten zu prüfen, ob eine größere oder kleinere Anzahl an Gewerbeflächen verfolgt werden solle. Dieser Bitte sei man hier gefolgt. Das eigentliche Verfahren beginne aber zu einem späteren Zeitpunkt.
Herr Keune teilt mit, dass man die vom Rat beschlossenen Flächen in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes aufnehme. Die Flächen aus dem Entwurf werden in die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gehen. Zu den einzelnen Flächen werde man von den Wirtschafts- und Umweltverbänden und dem RVR Hinweise bekommen. Der RVR werde mitteilen, dass die Flächenausweisung übermäßig sei. Von der Forderung einer Flächenreduzierung werde ausgegangen. In Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsrunde werde man auf Basis der Stellungnahmen eine Entscheidung treffen, wie eine genehmigungsfähige Variante des Flächennutzungsplanes für die darauffolgende Entwurfsphase erstellt werden könne.
Wenn nach Offenlage des Flächennutzungsplanes eine Änderung erfolge, müsse diese wiederholt werden. Es ist davon auszugehen, dass die bisherige Beschlussfassung aus dem UKM nicht genehmigungsfähig sein werde.
Herr Dr. Diepes erläutert die Planungsebene. Man stehe noch vor dem Vorentwurf.
Neben den Gewerbefläche kommen auch Wohnbauflächen und landwirtschaftliche Flächen hinzu. Es gehe hier zunächst um die Darstellung des theoretischen Potentials. Des Weiteren werden alle Flächen ökologisch betrachtet. Ein ökologisches Gewerbegebiet könne wertvoller sein als eine Monokultur in einer landwirtschaftlichen Fläche.
Herr Rehbein sieht auch das geeignetere Vorgehen darin, zunächst großzügig in das Verfahren einzutreten und gegebenenfalls Streichungen hinzunehmen.
Bezugnehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion zur Eckeseyer Straße(TOP I.4.2.) sei die Stellungnahme der Verwaltung grundsätzlich nachvollziehbar. Trotzdem werde man sich weiter mit dem Thema befassen und gegebenenfalls einen Antrag stellen.
Zu überlegen sei eine Vorkaufsrechtssatzung mit begleitenden Maßnahmen, um handlungsfähig zu bleiben.
Herr Meier möchte die Maximalvariante weiterverfolgen. Man müsse auch das Signal an die Wirtschaft senden, dass man ernsthaft die Entwicklung von Gewerbeflächen vorantreibe. Bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte Herr Meier auf die Bruttowertschöpfungssteigerung Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 2016 -2021 von 1,41 Mio. auf 3,9,1 Mio. hinweisen, basierend auf den Strukturdaten der Stadt Hagen. Dies sei eine erhebliche Steigerung. Im Gegensatz sei die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe von 1,8 Mrd. Euro auf 1,74 Mrd. Euro in den 5 Jahren gesunken. Dies sei eine verheerende Entwicklung, auch in Bezug auf Arbeitsplätze. Daher bestehe das Interesse daran, dass diese Tendenz sich nicht fortsetze, ohne dabei Umweltaspekte zu vernachlässigen.
Weiterhin spricht er die Fläche Halley Nord an und die damit an Haßley herangerückte Abbruchkante des Steinbruches. Er fragt, wenn man diese Fläche herausnehme, ob dann der Steinbruch dann noch näher an Haßley heranrücken könne.
Herr Keune erläutert nochmals die Nutzungsmöglichkeiten dieser Fläche und die Festlegung im Regionalplan.
Herr Reinke fragt nach dem Gelände Eckeseyer Straße., ehemalige Molkerei. Er möchte wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, was mit dem Gelände geschehen solle.
Zum Thema Gewerbevarianten finde er schade, dass nicht die Beschlüsse der Bezirksvertretungen mit ausgewiesen seien. Die BV Hohenlimburg habe einen umfassenden Beschluss gefasst, welche Flächen hinzugefügt oder nicht hinzugefügt werden sollten. Zu den Flächen die nicht hinzugefügt werden solle, gehöre auch die Fläche westlich der Sauerlandstraße. Diesem Beschluss schließe er sich ausdrücklich an.
Herr Dr. Diepes teilt mit, dass es zu dem ehemaligen Molkereigelände noch keine Neuigkeiten gebe. Der Eigentümer halte zum einen an seinen Verkaufspreisvorstellungen fest und habe sich einem Verfahren mit NRW Urban nicht angeschlossen, um ein Bauleitverfahren einzuleiten.
Frau Masuch sieht es als sinnhafter an, sich angesichts des aufwendigen Verfahrens und der vielen zu prüfenden Flächen auf konkrete Flächen zu konzentrieren, deren Realisierung wahrscheinlicher sei. Ebenso die Flächen zu entwickeln, die gar nicht oder nur teils genutzt werden.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass man sich in der Flächennutzungsplanung auch mit den untergenutzten-, mindergenutzten- und Brachflächen beschäftige. Die Entwicklung dieser Flächen gestalte sich aber als schwierig und benötige nicht vorhandene Kapazitäten.
Herr Rehbein sieht keine Bedenken, die Fläche G Mitte-01 Nördlich Haßleyer Straße aufzunehmen und die Maximalvariante einzubringen.
Herr Panzer sieht hier insgesamt einen zu großen Fokus auf der Wirtschaftsförderung. Der eingereichte Antrag ziele auf eine Umkehr ab und darauf, die neuen „fraglichen“ Bedarfszahlen nicht zu berücksichtigen.
Herr Keune teilt, dass man die Ableitung der Bedarfszahlen als fraglich ansehen könne. Jedoch beinhalte der Prüfauftrag über die Bedarfszahlen hinaus zu gehen, wissend, dass man sich, aus rein rechtlich formalen Gründen, im Nachhinein an den Bedarfszahlen orientieren müsse. Im Bereich der Wirtschaftsförderung befinde man sich im Bereich der Theorie und der Grundlagen. Wirtschaftsförderung prüfe individuell, welche fachlichen Bedarfe es in Hagen für Gewerbe- und Industrieflächen gebe. Pauschal geeignete Flächen gebe es nicht und es gehe auch um die Qualität von Standorten. Man benötige die planerische Grundlage im Flächennutzungsplan, um dann nach unten zu brechen und zu ermitteln, welche Flächen mit welchen Qualitäten für welchen Interessenten geeignet sind. Dies spiele sich auf der Ebene der Flächennutzungsplanung noch nicht ab. Dort werden Rahmenbedingungen und Leitplanken gesetzt.
Herr Klepper fasst die Anträge zusammen und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 13.09.2023 mit folgender Ergänzung an:
Aufnahme des Gebietes G Mitte-01 Nördlich Haßleyer Straße
Die folgenden Gewerbe- und Industrieflächen sollen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Hagen aufgenommen werden:
Bezeichnung | Name | Größe |
G MITTE-01 | Nördlich Haßleyer Straße |
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G MITTE-02 | Vartainsel | 4,8 ha |
G MITTE-03 | Westside | 3,0 ha |
G MITTE-04 (n) | Westlich Eckeseyer Straße (Zielperspektive Neuordnung – Entflechtung Wohnen und Gewerbe) |
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G NORD-01 | Böhfeld | 27,7 ha |
G NORD-02 | Südlich Volmarsteiner Straße (Am Tempel) | 9,1 ha |
G NORD-03 | Südlich Volmarsteiner Straße (Gut Schönfeld) | 1,4 ha |
G NORD-04 | Südlich Volmarsteiner Straße (Westl. Am Süßenberg) | 4,4 ha |
G NORD-05 | Südlich Volmarsteiner Straße (Westl. Aehringhausen) | 1,6 ha |
G HOLI-01 | Hammacher | 10,6 ha |
G HOLI-02 | Östlich Dolomitstraße | 3,2 ha |
G HOLI-03 | Westlich Sauerlandstraße Süd | 4,3 ha |
G HOLI-05 | Östlich Hobräcker Weg | 2,8 ha |
G HOLI-06 | Südlich Verbandsstraße (Sportplatz Unterberchum) | 2,0 ha |
G HOLI-07 | Westlich Obernahmer Straße | 1,1 ha |
G HASPE-02 | Östlich Grundschötteler Straße Nord | 6,2 ha |
G HASPE-03 | Östlich Grundschötteler Straße West | 6,2 ha |
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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Anlagen
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