13.09.2023 - 4.1 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Optimierung ÖPN...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig schlägt vor, die Tagesordnungspunkte I.6.4. (0693/2023), I.6.5. (0516/2023) und  I.6.6. (0514-1/2023) im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt I.4.1. zu behandeln. Dagegen werden keine Einwände erhoben.

 

Herr König erläutert den Antrag. Die Beschleunigung des Einstiegs diene der Optimierung des ÖPNV. In vielen Städten und Verkehrsverbünden sei es üblich, mit einem Zeitfahrausweis hinten einsteigen zu können. In der Praxis seien oft auch die Lesegeräte im Bus defekt oder es würde toleriert, dass die Fahrgäste nicht vorne einstiegen. Es ergebe daher keinen Sinn, am verpflichtenden Einstieg vorne festzuhalten.

 

Herr Staat teilt mit, dass er dazu Informationen des zuständigen Fachbereiches Einnahmesicherung erhalten habe.

Der kontrollierte Vordereinstieg im Busbereich sei in der VRR-Vertriebsrichtlinie geregelt, die auf verbundvertraglichen und satzungsrechtlichen Grundlagen beruhe. Er finde daher in allen Städten des VRR statt.

Mit dieser Richtlinie werde das Zusammenwirken von Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr durch die Anwendung eines einheitlichen Tarifs sowie von verbindlichen Regularien für den Vertrieb geregelt. Im Rahmen der Einnahmensicherung sei ein weiterer Gegenstand der Vertriebsrichtlinie das Festlegen von Sicherheitsmerkmalen sowie Prüfprozessen von Tickets bzw. Fahrausweisen, die die Zugangsberechtigung zum Öffentlichen Verkehr darstellen.

Im Jahr 2022 habe es 23 Mio. Fahrten gegeben. Davon seien 5,6 Mio., also etwa 24 %, an den EKS-Geräten (elektronische Kontrollgeräte im Einstiegsbereich) geprüft worden. Das Prüfpersonal habe etwa 225.000 Kontrollen durchgeführt. Dessen Prüfquote liege somit bei etwa 1 %.

Daraus ergebe sich, dass der kontrollierte Vordereinstieg und die Prüfung der eTickets mit EKS-Geräten ein wichtiger Bestandteil der HST-Fahrausweiskontrolle zur Sicherung der Einnahmen sei. Ein Aufheben des kontrollierten Vordereinstiegs hätte eine erhebliche Aufstockung des Prüfpersonals zur Folge und würde zu einer deutlichen Steigerung der Personalkosten führen. Die Schwarzfahrerquote würde ohne den kontrollierten Vordereinstieg erheblich ansteigen.

Seit Einführung des kontrollierten Vordereinstiegs am 18.10.2004 sei die Schwarzfahrerquote deutlich gesunken.

Die HST könne auch die Aufhebung des kontrollierten Vordereinstiegs nicht selbständig entscheiden, sondern nur der VRR.

 

Herr Ludwig merkt aus eigener Erfahrung an, dass ihm bei Fahrten im VRR-Gebiet nirgendwo verwehrt worden sei, den mittleren oder hinteren Eingang zu nutzen. Kein Fahrer hätte ihn diesbezüglich angesprochen. Er frage sich, warum dies nicht geahndet werde.

 

Herr Borchert teilt seine Beobachtungen aus Wuppertal. Das Einsteigen über die hinteren Türen werde gelebt. Auch die Art der Tickets habe sich geändert. Wenn man beispielsweise den QR-Code am Handy vorzeige, könne der Gültigkeitszeitraum vom Fahrer kaum erkannt werden. Man würde dann höchstens vom Kontrolleur erwischt. Auch das „eezy“-Ticket könne am Vordereinstieg kaum kontrolliert werden.

 

Herr Keune berichtet, dass es seiner Erfahrung nach auch in Hagen inoffiziell so sei, dass man durch hintere Türen einsteige; dies sei nicht anders als in den Nachbarstädten. Wie Herr Staat ausgeführt habe, sei es aufgrund vertraglicher Regelungen jedoch nicht möglich, dass die HST dies offiziell freigeben könne.

 

Herr König spricht sich dafür aus, aus der Praxis die Regel zu machen.

 

Herr Staat berichtet, dass man beispielsweise im VRR-weiten Arbeitskreis Nahverkehrsmanagement neidisch darauf blicke, dass der Zustieg in Hagen recht diszipliniert verlaufe. Auch der Zustand in den Bussen in den Abendstunden sei in Hagen besser als beispielsweise in Wuppertal oder Dortmund.

Aus eigenen Erfahrungen im Fahrdienst halte er eine Kontrolle für erforderlich, um die Einnahmen zu sichern.

 

Herr König zieht den Antrag zurück.

 

 

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Beschluss:

 

Der UKM bittet den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG dafür zu sorgen, dass der verpflichtende Einstieg für Kunden mit gültigen Fahrausweisen durch die Tür im Fahrerbereich aufgehoben wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Der Beschlussvorschlag wurde nach erfolgter Diskussion

 zurückgezogen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=335389&selfaction=print