23.08.2023 - 9.3 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt spricht in der Vorlage die Anlage zum EU-Recht an. Er möchte wissen, ob das EU-Recht Vorrang vor dem Deutschen Recht habe.

 

Herr den Brave entgegnet, aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken,

jedoch werde dies noch geprüft. Hierbei gehe es darum, die zentralen Versorgungsbereiche zu schützen.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

b) Somit beschließt der Rat der Stadt Hagen die Neuerarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen 2023 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Steuerung des Hagener Einzelhandels.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=334933&selfaction=print