06.04.2006 - 9 Änderungen des SGB II Und SGB XII - Übernahme v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Stüwe bittet zunächst um Verständnis der Ausschussmitglieder, dass sie heute eine Tischvorlage vorgefunden hätten, die die übersandte Vorlage ersetze. Maßgeblich sei nun die Vorlage mit den drei Beschlusspunkten. Es habe noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung gegeben.

Er weist darauf hin, dass zum 1. April eine gesetzliche Änderung im SGB II und im SGB XII eingetreten sei, die die Verwaltung ziemlich überrascht habe, weil es doch nachhhaltige Folgen für die Arbeit der zentralen Fachstelle für Wohnraumsicherung haben werde. Die Folgen gebe es aber auch für bestimmte Personenkreise, für die zukünftig eine Übernahme von Mietrückständen nicht mehr möglich sei. Dies gelte für Erwerbstätige und Arbeitslosen I – Empfänger. Bei SGB II – Empfängern sei ab 01.04.2006 die Übernahme von Mietrückständen nur noch als Darlehen möglich. Die Beihilfe scheide in den allermeisten Fällen aus. Die Vorlage habe das Ziel, dass die Arbeit der zentralen Fachstelle so weiterlaufen könne wie bisher. Die zentrale Fachstelle solle dann zentral für alle Personenkreise zuständig sein. Die eingesparten Beträge sollten für freiwillige soziale Leistungen eingesetzt werden.

 

Herr Dücker bedankt sich bei der Verwaltung, dass diese die Problematik so rechtzeitig erkannt habe und eine entsprechende Vorlage erstellt habe.

 

Herr Halbeisen schließt sich dem Dank von Herrn Dücker an und befürwortet das Anliegen.

 

Frau Machatschek berichtet, dass auch in der Trägerversammlung dieser Beschluss gefasst worden sei. Sie sei der Meinung, dass man dem Anliegen so zustimmen könne.

Auch sie richtet ihren Dank an die Verwaltung.

 

Auf eine Frage von Herrn Kilic nach der Feststellung der Notwendigkeit teilt Herr Stüwe mit, dass es bisher so gewesen sei, dass die Fachstelle relativ frühzeitig erfahre, wenn es irgendwo Probleme gebe und jemand in die Gefahr gerate, seine Wohnung zu verlieren. Die großen Wohnungsgesellschaften teilten mit, wenn sie fristlose Kündigungen aussprächen. Auch bei Mietrückständen gebe es schon teilweise vorher Mitteilungen darüber. Die Räumungsklagen würden vom Amtsgericht mitgeteilt. Die Fachstelle reagiere darauf im Rahmen von aufsuchender Hilfe.

 

Herrn  Link ist unklar, wie Sozialhilfeempfänger Darlehen zurückzahlen sollten. Es gebe doch Pfändungsgrenzen, die eine Pfändung von Sozialhilfe ausschlösse.

 

Herr Stüwe erwidert, dass die Beihilfegewährung nach dem Gesetz schlicht nicht mehr möglich sei.

 

Herr Dr. Schmidt stellt fest, dass der größte Teil  dieser Darlehen nicht zurückgezahlt werden könne und es sich dann doch letztendlich um einen Zuschuss handele.

 

Herr Halbeisen stellt dem entgegen, dass die gewährten Darlehen bei SGB XII – Empfängern nicht unter die Pfändungsfreigrenzen fallen würden und von zukünftigen Leistungen abgezogen würden.

Die Pfändungsfreigrenzen bezögen sich nur auf privatrechtliches Einkommen.

 

Frau Machatschek stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.       Die Aufgabe der Übernahme von Mietrückständen soll weiterhin für alle Personenkreise durch die Zentrale Fachstelle für Wohnraumsicherung und Wohnraumversorgung in Notfällen erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Vertrages über die Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44b SGB II  zwischen Stadt und Agentur für Arbeit anzustreben.

 

2.       Erwerbstätige und der ALG I - Empfänger sollen auch weiterhin nicht von der Übernahme von Mietrückständen sowie von Leistungen zur Behebung von vergleichbaren Notlagen ausgeschlossen sein, soweit dies gerechtfertigt und notwendig ist. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, entsprechende Leistungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit als freiwillige soziale Leistung für diesen Personenkreis auch weiterhin im Bedarfsfall zu gewähren.  Dazu wird ein Haushaltsansatz in Höhe von 57.000 € anteilig im Haushalt 2006 und in den Folgejahren in entsprechender Höhe eingestellt.  Der Haushaltsansatz der HHSt. 4100 735 00004 (Übernahme von Mietrückständen gemäß § 34 SBG XII) ist in gleicher Höhe zu kürzen.

 

3.       Die Maßnahme zu 2. wird zunächst bis zum 31.05.2007 befristet. Die Verwaltung wird beauftragt, im April 2007 einen Bericht über die Entwicklung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: