15.06.2023 - 6.17 Zusätzlicher Raumbedarf im Amt für Brand- und K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW die Bereitstellung von 219.000 €r die Einrichtung und Anbindung eines geeigneten Gebäudes für die vorübergehende Unterbringung zweier Abteilungen des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz.

 

Die Deckung erfolgt über Mehrerträge aus Bußgeldern auf dem Auftrag 1122042, Verkehrswesen.

 

Der Finanzierungsanteil der weiteren Kosten wird in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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