15.06.2023 - 6.29 Weiterführung von Mikromobilitäts-Verleihsystem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung dem Sachantrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI Hagen sowie der Ratsgruppen FDP, DieLinke. und HAK (Anlage 3) zugestimmt werden kann. Er möchte darauf hinweisen, dass durch Beschluss des Punktes 3 eine Entscheidung erst im Herbst stattfinden wird.

Er wiederholt die von Herrn Keune in der letzten Sitzung vorgebrachte Befürchtung, dass sich zwischenzeitlich auch Verleihfirmen bewerben können, die nicht stationsgebundene Fahrzeuge anbieten.

 

Frau Buczek bedauert, dass E-Fahrräder, E-Lastenräder und E-Tretroller in einen Topf geworfen werden. Sie erläutert den Unterschied zwischen E-Tretrollern und E-Scootern und kann nicht nachvollziehen, weshalb E-Scooter wieder in Hagen etabliert werden sollen. Ihrer Meinung nach handelt es sich dabei um Spaßfahrzeuge für junge Menschen, die mehrheitlich zum Vergnügen eingesetzt werden. Unfallzahlen des TÜV zeigen, dass es mit diesen Fahrzeugen über 8.000 Unfälle gegeben habe. Unfälle können aufgrund der fehlenden Helmpflicht schwere Kopfverletzungen sowie noch schlimmere Schäden zur Folge haben.

Sie gibt weiter zu bedenken, dass die Ökobilanz der Fahrzeuge sehr bescheiden ist, diese aber zur Verkehrswende beitragen sollen und als umweltfreundlich gelten. Sie begründet dies insbesondere damit, dass bei der Herstellung der Batterien seltene Erden eingesetzt werden und bei deren Entsorgung sowie dem Recyceln noch Handarbeit erforderlich ist. Anschließend weist sie auf die hohen Kosten für die Nutzenden hin.

E-Fahrräder und E-Lastenräder befürworte sie.

Abschließend möchte sie wissen, welche finanziellen Vorteile die Stadt Hagen durch die Einführung der E-Scooter hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert daran, dass diese Thematik inhaltlich in den Fachgremien ausgiebig diskutiert wurde und bittet darum, nicht erneut in eine Grundsatzdiskussion einzusteigen.

 

Herr Wisotzki berichtet von dem Pilotprojekt der E-Scooter in Haspe. Die E-Scooter wurden sowohl von jungen als auch von älteren Menschen regelmäßig genutzt und es wurden nur sehr wenige Fälle von Vandalismus festgestellt. Krimineller Missbrauch von Gegenständen sind überall zu verzeichnen. Deswegen jedoch in Gänze auf E-Scooter zu verzichten, hält er für falsch.

Er weist darauf hin, dass ohne einen Beschluss des Rates die Anbieter ohne Reglementierungen E-Scooter verleihen dürfen. Damit verwirke die Politik die Möglichkeit der Einflussnahme. Sowohl Fragen des Stationsbetriebes als auch der Versicherungsschutzes blieben somit ungeklärt.

Er sieht ganzjährig sehr viele Vorteile in diesem System.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, eine Antwort zur Frage der finanziellen Vorteile der Stadt Hagen zu Protokoll zu geben.

 

Herr Thielmann erklärt, dass die Stadt Hagen mit der Einführung von stationsgebundenen E-Scootern kein Geld verdient. Vielmehr verursachen beispielsweise die Markierung von Stellplätzen hohe Kosten. Er vermutet, dass sich die Kosten pro Stellplatz auf 500 € belaufen und insgesamt 78 Stellplätze eingerichtet werden müssen. Grundsätzlich ist er gegen die Einführung von E-Scootern in Hagen, möchte aber dennoch, wenn sich dies nicht verhindern lässt, Einfluss auf die Verleihfirmen haben. Daher wird er dem Sachantrag zustimmen.

Er kritisiert das Verhalten der Verwaltung, bei den Vorgängen rund um den Anbieter in Haspe.

Er bezweifelt, dass eine Verleihfirma gefunden wird, die neben E-Scootern auch noch E-Fahrräder und E-Lastenräder anbietet, da diese in der Anschaffung deutlich teurer sind.

 

Frau Sieling erwidert zur Ausführung von Herrn Wisotzki, dass mehrere Kommunen in Deutschland eine Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter für die Verleihfirmen eingeführt haben. Dadurch haben diese Städte auch weiterhin Kontrollmöglichkeiten.

 

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Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Anbietern stationsgebundene Mikromobilitäts-Verleihsysteme in Hagen einzuführen.

 

2. Die Muster-Vereinbarung wird ergänzt um die Verpflichtung der Anbieter, eine entgeltfreie Daten- und Management-Schnittstelle (ggf. Standard der Open Mobility Foundation) für die Anbindung an andere Programme (z. B. HST/VRR/Stadt) entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1926, "Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste", zur Verfügung zu stellen."

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorstellung der Anbieter und Abstimmung mit dem Rat die in den Anlagen befindliche Vereinbarung mit den ausgewählten Anbietern zu schließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

12

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

2

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen