14.06.2023 - 6.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 - Mehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt erklärt, dass der dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept sei ein Knackpunkt. Er erläutert, dass so für die Realisierung des Gesamtkonzeptes, BesucherInnen finanziell herangezogen würden, die mit der Mehrzweckhalle ansich nichts zu tun haben, zum Beispiel die Breitensportler. In eine White-List habe er wenig Vertrauen, hinsichtlich der Vollständigkeit und des bürokratischen Aufwands.

Frau Heuer äußert, dass man der Mehrzweckhalle grundsätzlich zustimme, aber

dem Beschlussvorschlag so auch nicht zustimmen werde, da über 60, teils große Bäume gefällt werden müssen und viel zugepflastert werde. Ausgleichspflanzungen von kleinen Bäumen zwischen den Parkflächen ersetzen keine alten Bäume.

Frau Masuch findet die Mehrzweckhalle an diesem Standort aufgrund des großen Parkraumbedarfes und des erhöhten Verkehrsaufkommen problematisch. Daher werde auch sie dagegen stimmen.

Herr Dr. Diepes geht auf die Aussage von Herrn Schmidt ein und teilt mit, dass es eine White-List für Vereine und Breitensportler geben werde und man so Unterstützung durch verbilligte oder kostenfreie Parkraummöglichkeiten außerhalb von Events und Spitzensportveranstaltungen leiste. Diese Möglichkeit liegt in kommunaler Hand, beim Servicezentrum Sport verankert und über das Sportanlagenmanagement entsprechend implementiert.

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Beschluss:

 

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage dargelegten Inhalte des Kauf- und Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Mehrzweckhalle Am Sportpark“ mit der Vorhabenträgerin zu vereinbaren.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem von der HVG vorgeschlagenen Bewirtschaftungskonzept zu (Anlage). Dieses beinhaltet eine grundsätzliche Kostenpflicht des Parkraums auch im Regelbetrieb, 24 Stunden, 7 Tage / Woche. Einbezogen wird auch der THG - Lehrerparkplatz außerhalb des Schulbetriebes. (Während des Schulbetriebes von 6 bis 17 Uhr werktags erfolgt die Bewirtschaftung weiterhin durch die Stadt Hagen).

 

3. Mit der HVG wird ein Betreibervertrag über die Parkraumbewirtschaftung abgeschlossen, der alle Stellplatzanlagen ab deren Herstellung durch den Investor einbezieht. Es ist vorgesehen, einen Dienstleister mit der Abrechnung und der Parkraumkontrolle zu beauftragen.

 

4. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung des Sportanlagen-managements (SAM) zustimmend zur Kenntnis. (Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

1

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

-

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage