13.06.2023 - 5.5 Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Städtischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Infrastrukturausschuss
- Datum:
- Di., 13.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bald stellt das Konzept der Verwaltung für eine stadtweite Nutzung städt. Dächer zur Erzeugung von Photovoltaikstrom vor. Für die geplante Vergabe des Vorhabens werde eine Beschlussvorlage nach der Sommerpause geben. Für das Modell Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern sollen die städtischen Dächer grundsätzlich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, welche durch die Stadt finanziert werden und die der Stadt gehören. Es werde ca. 1 Million Euro pro Jahr an Geldern für die Entwicklung von Photovoltaikanlagen auf Dächern aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt. Für diese Investitionen gibt es Fördermittel vom Land. Das Konzept soll so aufgebaut werden, dass die Förderungen auch in Anspruch genommen werden können.
Herr Bald spricht die Durchleitungsfrage an, indem Strom der auf einem Dach erzeugt wird, in einem anderen Gebäude verbraucht werden kann. Der Verkauf von nichtverbrauchtem Strom an die Energieversorger ist nicht mehr so wirtschaftlich. Daher sollte möglichst flächendeckend der selbsterzeugte Strom verbraucht werden.
Zu kleineren städtischen Gebäuden, wo sich keine eigene Anlage rentiert, soll der Strom zugleitet werden. Es wird jedoch immer Situationen geben, wo noch Strom dazu gekauft werden muss oder wo der erzeugte Strom nicht selbst verbraucht werden kann. Derzeit ist das Stromspeichern noch problematisch, daher soll der Strom aus wirtschaftlichen Gründen verkauft werden. Es wurden die Dächer von städt. Immobilien im Hinblick auf die Statik überprüft. Die Überlegung wie mit den ungenutzten Dächern umgegangen werden soll, ob diese ggfs. verpachtet werden sollen, müsse zunächst zurückgestellt werden, bis der Vertragspartner feststehe. Ziel sei es, die Verträge noch in diesem Jahr abzuschließen.
Herr König möchte wissen, in welcher Zeitschiene das Konzept der Stadt umgesetzt werden solle. Er bezieht sich auf den Antrag des Fördervereins in Bezug auf das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg. Dieser habe einen Erweiterungsantrag zur bereits bestehenden Photovoltaikanlage gestellt. Er bittet darum, dass über diesen Antrag zeitnah entschieden werde.
Herr Bald versichert das Anliegen innerhalb der Verwaltung an die entsprechenden Stellen weiterzugeben, damit die Angelegenheit zeitnah bearbeitet werden könne.
Frau Thieme vom Förderverein des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs informiert, dass das Projekt durch eine Gruppe von Schülern hervorgerufen worden sei. Mit Unterstützung der Stadt Hagen sei ein Jahr später die Photovoltaikanlage bebaut worden. In den ersten Jahren habe man 50 ct/ Kilowattstunde erwirtschaftet. Dies sei nicht mehr der Fall. Allerdings wolle man aus den angesammelten Ressourcen die bereits bestehende Photovoltaikanlage erweitern. Der Förderverein wünsche sich, dass der bestehende Gestattungsvertrag noch um weitere 20 Jahre verlängert werde.
Frau Horsthemke führt aus, welche Maßnahmen die Schule aus den Einnahmen der bestehenden Photovoltaikanlage finanziert werden konnten.
Frau Heuer möchte ebenfalls eine gewisse Zeitschiene erfahren, in der die Dächer mit Photovoltaik ausgestattet werden sollen und befürwortet die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Käthe-Kollwitz-Berufskolleg. Sie bittet darum die Vorlage in den UKM zu geben. Außerdem möchte Frau Heuer wissen, ob das Feuerwehrhaus Mitte im städt. Besitz bleibe oder verkauft werden solle und ob eine Anbringung von Photovoltaikanlagen angedacht sei.
Herr Bald erklärt, dass Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur auf Gebäuden angebracht werden sollen, die zukunftsorientiert im städt. Besitz bleiben. Ebenso muss die Statik beachtet und der Zustand der Dachflächen werden. Ziel sei es unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel und der Kapazitäten des privaten Partners, so viele städt. Flächen wie möglich mit Photovoltaik auszustatten.
Herr Römer begrüßt die Initiative des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs durch den Förderverein und hofft, dass sich das Projekt möglichst schnell mit den finanziellen Mitteln umsetzen lasse. Herr Römer erkundigt sich nach der Durchleitung sowie zur Höhe der Fördermittel. Außerdem möchte er wissen, wie hoch die Herstellungskosten pro Quadratmeter einer Photovoltaikanlage seien.
Herr Bald antwortet, ob es sich um Durchleitung handelt, sei davon abhängig, ob die Gebäude einen Stromzähler oder mehrere haben. Ab einer Distanz von 4,5 km würde eine Stromsteuer fällig. Die Höhe der Förderung sei für das Jahr 2024 für Kommunen in der Größe der Stadt Hagen, eine Förderung von 500.000 € vorgesehen. Wichtig bei der Förderung sei jedoch, dass die Förderrichtlinien eingehalten werden müssen. Auf die Frage, was ein m² Photovoltaikanlage in Herstellung/Ausbau kostet, teilt Herr Bald mit, dass diese Frage ein Teil des Ausschreibungsverfahrens sein werde.
Herr Römer möchte wissen, ob sich durch den Bau der Photovoltaikanlagen die Gebäudeversicherungsbeiträge erhöhen, da hierdurch ggfs. eine erhöhte Brandgefahr bestehe.
Herr Bald teilt mit, dass Herr Lenke später auf das Thema der erhöhten Brandgefahr durch Photovoltaikanlagen eingehen werde (s. Antwort im Punkt 5.2.).
Herr Kretschmann fragt nach, wieweit der Auftrag sei, dass die Dächer, die nicht städt. genutzt werden können, aktiv anderen angeboten werden z.B. Genossenschaften.
Herr Bald antwortet, dass es das Ziel sei, die nicht selbstgenutzten Dächer in die Verpachtung zu bekommen. Das weitere Vorgehen würde im Wege des Verfahrens geprüft.
Herr Dr. Ramrath vermisse ein wirtschaftliches Konzept, mit welchem die Eckpunkte für die Vergabe definiert werden können. Zudem möchte Herr Dr. Ramrath wissen, welche Belastungsfläche pro Objekt für die statische Prüfung zugrunde gelegt wurde, da man damit die entsprechende Leistung berechnen könne, die zu einer Stromkostenbezugsreduzierung führe. Diese könne dann mit den Investitionskosten gegenübergestellt werden.
