01.06.2023 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann weist auf die Gewerbesteuerentwicklung hin. Das Anordnungssoll liegt derzeit bei rund 123 Mio. € und somit bei einem guten Ergebnis, bezogen auf das Jahr 2023. Im Jahr 2024 wäre diese Summe nicht ausreichend um die mittelfristige Finanzplanung zu decken. Die Liquiditätsschulden liegen aktuell bei etwas über 850 Mio. €. Das Marktumfeld Zinsen befindet sich auf einem höheren Niveau. Bezüglich des Doppelhaushalts befindet sich die Verwaltung derzeit im Zeiplan, da momentan die Mittel angemeldet werden. Die Verwaltung versucht, die angemeldeten Mittel vor der Sommerpause zusammenzustellen. Nach der Sommerpause finden die Haushaltsgespräche mit den Fachämtern statt.

 

Herr Rudel fragt nach der Erwartungshaltung von Herrn Gerbersmann bzgl. der Zinsentwicklung.

 

Herr Gerbersmann geht davon aus, dass die EZB den Leitzins durchaus noch weitere Zinsschritte anheben wird. Er teilt die Hoffnung, dass dies jedoch ein absehbares Ende hat. Bei den kurzfristigen Zinsen in zehn Jahren sind jedoch 8 – 9 % in den Bankprognosen ausgewiesen. Eine Zinstrendwende in absehbarer Zeit sieht er derzeit nicht. Der Verwaltung kommt nach wie vor die bisherige Politik – möglichst viel Zinsbindung zu machen – zugute.

 

Herr Rudel hat ein deutlicheres Signal der Landesregierung in Richtung der verschuldeten Kommunen erwartet. Er merkt an, dass diese nach wie vor in der Verantwortung steht eine Altschuldenlösung zu finden. Die Kommunen werden die Herausforderungen nicht alleine bewältigen.

 

Herr Gerbersmann stimmt den Ausführungen zu. Im Altschuldenbündnis hat er hier erneut darauf aufmerksam gemacht. Auch medial wird das Thema zunehmend beleuchtet. Er führt zur Altschuldenthematik und den Positionierungen des Landes und des Bundes aus. Er bekräftigt, dass die Botschaft deutlich ist, dass sowohl das Land aber auch der Bund hier zu einer Lösung der Altschuldenproblematik beitragen müssen.

 

Herr Hentschel fragt zum Altschuldenbündnis, ob angedacht ist, auf die Einhaltung des Länderfinanzausgleichs zu klagen. Weiter fragt er, wie lange die Stadt Hagen überhaupt handlungsfähig ist, angesichts der steigenden Kosten bei EDV, den Tarifsteigerungen und den Einmalzahlungen.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass er zur Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen nicht sagen kann und er deswegen die bisherige Haushaltsaufstellung beschrieben hat. Er unterstreicht, dass es sich um ein Schicksalsjahr handelt, da es in diesem Jahr gelingen muss, eine Altschuldenlösung zu finden, die ab nächstem Jahr greift. Er geht davon aus, dass viele Kommunen im nächsten Jahr keinen ausgeglichenen Haushalt mehr hinbekommen und deutlich in die Neuverschuldung geraten werden. Hinsichtlich der Frage nach der Gleichwertigkeit in den Ländern antwortet er, dass diesem Ziel das eine oder andere Bundesgesetz entgegensteht. Einer Kommune steht kein Klagerecht gegen den Länderfinanzausgleich zu. Es besteht ein Klagerecht gegen den kommunalen Finanzausgleich (GfG). Daran hat sich die Stadt Hagen bereits beteiligt. Dabei geht es allerdings um die Frage der Verteilung zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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