01.06.2023 - 5.5 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende ordentliche Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH sowie in die ordentliche Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH zu entsenden.
2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters bestellt der Rat der Stadt Hagen Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin für die unter 1. genannten Gesellschafterversammlungen.
3. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0475/2023, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
4. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0475/2023, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.
