17.05.2023 - 8.6 Mögliche Abstellplätze für Mikromobilitätsverle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kuhlmann und Herr Yeesakonu beantworten auch Fragen bezüglich des Weiteren Tagesordnungspunktes I.8.7 Weiterführung von Mikromobilitäts – Verleihsystemen.

 

Frau Kuhlmann weist auf die in der Vorlage ausgewiesenen Standorte zum Abstellen der Fahrzeuge des Mikromobilitätsverleihsystems hin und bietet im Bedarfsfall eine Ortsbegehung an. Herr Yeesakonu fügt dem hinzu, dass die Standorte unter anderem auf die Wohngebiete und Bevölkerungsdichte ausgerichtet worden sind. Frau Kuhlmann macht darauf aufmerksam, dass Daten notwendig sind, um ein neues Format erstellen zu können. Diese sollen der optimierten Nutzung der Mobilitätsapp dienen, aber noch auf die Sicherheitsstandards hin geprüft werden. Sie erklärt, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg diesbezüglich einen Zusatzbeschluss gefasst hat. Weiterhin sei geplant, in Zukunft auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen passende Sharingangebote zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Dahme merkt an, dass er sich die Größe der Parkplätze nicht vorstellen kann (Beispiel Franzstr. 88). Laut Herrn Yeesakonu soll die Parkplatzgröße vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgeschlagen worden sein, aber auf Nachfrage vergrößert werden können.

Herr Pfeiffer bezweifelt die Umsetzung des Konzeptes „Letzte Meile“. Er gibt als Beispiel den geplanten Stellplatz am Freilichtmuseum an. Herr Yeesakonu weist diesbezüglich auf die gute Verkehrsverbindung zum Freilichtmuseum hin und Frau Kuhlmann ergänzt, dass „die letzte Meile“ nur zusätzliche Alternativen bieten soll, um die Mobilität zu fördern.

Herr Schroll stellt nochmal seinen Standpunkt zur Mikromobilität dar und möchte und Details zum stationären Stellplatz erfahren (werden die Fahrzeuge nur abgestellt oder auch verlinkt? Geplant seien an zentralen Stationen sogenannte Schließsysteme anzuschaffen, die für jedermann zugänglich sind.

Weiterhin ist für Herrn Schroll fraglich, wie gewährleistet werden soll, dass standortgenau abgestellt wird. Frau Kuhlmann zeigt die Möglichkeit der Nutzung von Geofencing (beim Verlassen des definierten Bereichs, wird ein Alarm ausgelöst) oder markierte Parkplätze (teurer) mit Bluetouthsendern auszustatten. Der Einwand von Herrn Schroll, dass Geofencing verboten sein soll, ist Frau Kuhlmann nicht bekannt.

Weiterhin regt er an, in der Fußgängerzone das Tempo zu drosseln (evtl. durch Anbieter).

Frau Engelhardt bezeichnet den Parkplatz am Freilichtmuseum als kritisch, weil hier auch Shuttledienste stattfinden, unterstützt aber den Grundgedanken der zusätzlichen Mobilität. Sie schlägt vor, den Abstellplatz auf das Gelände des in der Nähe liegenden LWL-Freilichtmuseums zu verlegen, da dort auch Ladestationen für E-Fahrräder geplant sind.

Herr Kuhenne möchte wissen, ob es Erfahrungen bezüglich fester Abstellplätze gibt und ob dies vor Vandalismus schützt. Frau Kuhlmann erwidert, dass Kriminalität grundsätzlich nicht abgewehrt, aber erschwert werden kann.

Herr Pfeiffer berichtet, dass Autos die Stellplätze der E-Mobilität zuparken und diese deshalb daneben abgestellt werden müssen. Er möchte wissen, ob das Abstellen an ungeeigneter Stelle dann mit dem neuen System nicht mehr möglich ist. Frau Kuhlmann bringt zum Ausdruck, dass dieses Problem bereits bekannt ist und der Anbieter hier das Ordnungsamt kontaktieren müsste, um das Falschparken der Autos ordnungsrechtlich verfolgen zu lassen.

Herr Schroll fragt nach dem Angebot für ältere Menschen. Der Gedanke sei vorhanden und die Absprache mit den Wohnungsgesellschaften sei notwendig (z.B. Elektrofahrzeuge zum Einkaufen). Diesbezüglich gäbe es verschiedene Modelle, die vertraglich noch nicht geregelt sind und ausgeschrieben werden müssten.

Herr Kuhenne fragt nach der rechtlichen Verpflichtung der Kommune. Eine Verpflichtung, so die Verwaltung, gäbe es diesbezüglich nicht, aber auch dürfte die Kommune die Einführung der Mikromobilität nicht verbieten. Dieses sei unter anderem im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW und im Straßen- und Wegegesetz NRW (Sondernutzungen durch stationsbasiertes Carsharing) geregelt. 

Herr Dahme möchte wissen, warum am Bleichplatz kein Stellplatz vorgesehen ist.

Dem entgegnet Herr Yeesakonu, dass der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Einwand erhoben hat (zu viel Beschilderung) und dafür der Stellplatz an der Eilper Str. geplant ist.

Herr Pfeiffer regt an, für das falsche abstellen der Fahrzeuge im Mängelmelder eine eigene Rubrik einzurichten.

Für Herrn Heimhard ist es fraglich, warum keine Parkplätze in Ambrock, Rummenohl und Dahl vorgesehen sind. Frau Kuhlmann erklärt, dass diese Ortschaften erst einmal nicht dem Konzept entsprechen wie z.B. der Mobilitätsnachfrage, nimmt aber die Anregung mit in die Verwaltung.

 

Herr Dahme stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung, die in den Anhängen genannten Stellplätze für das Abstellen der Fahrzeuge des Mikromobilitätsverleihsysteme (Angebote zur Einführung von E-Fahrrädern, E-Tretrollern, E-Lastenrädern, etc.) einzurichten.

 

Desweiteren soll geprüft werden, ob der Stellplatz Bushaltestelle Freilichtmuseum (Standort Nr. 13) auf den Parkplatz des Freilichtmuseums verlegt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

AfD

-

 

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

6

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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