16.05.2023 - 5.1 Anregung nach § 24 GO NRW vom Hagener FORUM NAC...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker weist daraufhin, zunächst den Antrag des Hagener Forums Nachhaltigkeit zu behandeln, da darin das Prinzip der Bürgerräte erläutert wird. Im Anschluss daran werde der Tagesordnungspunkt 4.1. „rderung von Bürger*innenräten“ aufgerufen. Er erteilt dem Antragsteller, Herrn Dr. Willaredt, das Wort.

 

Herr Dr. Willaredt erläutert erneut den Antrag des Hagener Forums Nachhaltigkeit. Den Antrag könne man in 3 Punkte einteilen. Der erste Punkt sei, dass aufgrund mangelnder und immer weiter zurückgehender Wahlbeteiligung (vor allem bei Kommunalwahlen) das Forum die Einrichtung von Bürger*innenräte empfehle. Bürger*innen die, die Möglichkeit haben, sich im Rahmen von Bürger*innenräten einzubringen und dabei mitwirken zu können, seien zufriedener und weniger gefrustet. Nichthler*innen könnten dadurch wieder aktiviert werden. Als zweiter wichtiger Punkt sei festzuhalten, dass durch Integration / Teilhabe über einen längeren Zeitpunkt kommunale, bürgernahe Themen behandelt werden könne. Als drittes sei zu erwähnen, dass durch die Arbeit in Bürger*innenräten die Arbeit der Politik in Hagen transparenter werden und mehr Respekt für die Arbeit der Politiker*innen entstehen könnte. Abschließend erklärt Herr Dr. Willaredt, dass das System der Bürger*innenräte nur funktioniert, wenn es Zeit bekäme, um sich zu etablieren und ein festes Instrument in der Kommunalpolitik zu werde. Die Bürger*innenräte stehen keinesfalls in Konkurrenz mit der Kommunalpolitik, sondern sollen diese themenbezogen unterstützen.

 

Herr Mook erklärt seitens der Verwaltung, dass die Behandlung der Thematik Bürger*innenräte im Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung im richtigen Gremium sei, allerdings eine endgültige Beschlussfassung durch den Rat erfolgt.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Beauftragung der Verwaltung, durch den Rat, mit der Erstellung einer Expertise, die u. a. die Auswirkung einer dauerhaften Etablierung von Bürger*innenräten, ebenso die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen und die bereits vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten beinhalten soll.

Eine eventuelle finanzielle Entlastung durch Fördermittel müsse ebenfalls geprüft werden. Herr Mook weist in diesem Zusammenhang auf die vorliegende Stellungnahme von Frau Schramm hin, die sich mit der Thematik im Rahmen des Vorschlages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bereits beschäftigt hat.

 

Herr Adam bedankt sich für die Vorträge und nimmt diese als Antragssteller zur Kenntnis.

 

Herr Römer ist der Meinung, dass die bereits bestehenden Partizipationsmöglichkeiten ausreichen und das mangelnde Interesse bzw. die Passivität der Bürger*innen nicht darauf basieren. Die Bürger*innenräte sehe er eher als Konkurrenz an und er spreche sich gegen die Einrichtung von Bürger*innenräten aus.

 

Herr Mook verdeutlicht nochmals, dass er seitens der Verwaltung keine Wertung zur Einrichtung von Bürger*innenräten vorgenommen habe, sondern den Hinweis gegeben habe, dass bei einem positiven Beschluss des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung der Rat eine Expertise seitens der Verwaltung anfordern müsse, um die Thematik ausführlich beraten zu können.

 

Herr Borchert fasst zusammen, dass eine endgültige Entscheidung über die Einführung von Bürger*innenräten und die Klärung der Details beim Rat liegen. Die Stellungnahmen der Verwaltung seien vorgetragen worden und der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung könne an dieser Stelle lediglich die Anregung überweisen.

 

Frau Kuschel-Eisermann teilt mit, dass die CDU-Fraktion den Antrag befürwortet und regt an, eventuellerger*innenräte an den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung anzugliedern.

 

Herr Hentschel schließt sich Herrn Borchert an, sieht allerdings eine Angliederung an den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung als nicht sinnvoll.

 

Herr Gräwe erkundigt sich, ob der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nicht unbenannt werden können, z. B. in Bürgerausschuss.

 

Herr Dr. Bücker erklärt, dass die Benennung eines Ausschusses zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode vorgenommen werde und dazu eine konstituierende Sitzung des Ausschusses notwendig sei.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende die Ausschussmitglieder um Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt den Bericht der

Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu

beauftragen, eine Einschätzung zur Etablierung von Bürgerräten in Hagen

vorzunehmen. Dabei sollen insbesondere die Aufgabenstellung und Organisation

von Bürgerräten, ihre Zusammensetzung und ihre Zuständigkeiten, das

Zusammenspiel mit den Gremien der Kommunalpolitik sowie Finanzierungsfragen

Berücksichtigung finden. Zudem sollen Beispiele bereits heute vielfach vorhandener

Partizipationsmöglichkeiten von Bürger*innen in Hagen u.a. in Planungsprozessen

dargestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

 

1

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

/

Enthaltungen:

1

 

 

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