16.05.2023 - 4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenhie...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker begrüßt den anwesenden Pressesprecher Herrn Kaub und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Kaub bedankt sich und ist erfreut nun seinen Bericht nachholen zu können, da er die Teilnahme an der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregungen (ABB) und Bürgerbeteiligung krankheitsbedingt absagen musste.

 

Bezüglich eines Funktionspostfaches für den ABB berichtet Herr Kaub, dass dieses bereits eingerichtet wurde und die Kontaktaufnahme durch ein Kontaktformular auf der Internetseite der Stadt Hagen möglich sei. Eine Veröffentlichung der Emailadresse im Klartext sei nicht vorgesehen, um vermehrte Spam-Nachrichten zu vermeiden. Herr Kaub ergänzt, dass in Broschüren oder Flyern durchaus in einigen Fällen Emailadressen im Klartext veröffentlicht werden. Durch die Bereitstellung dieser Broschüren/ Flyer als PDF-Dokument auf der Hagener Internetseite käme es ebenfalls zu einer Veröffentlichung der Emailadressen auf der Hagener Internetseite. Da die Ämter ihren Internetauftritt selber pflegen, werden ebenfalls manchmal Emailadressen online im Klartext veröffentlicht. Dabei handele es sich allerdings um Ausnahmen bzw. Einzelfälle, grundsätzlich sollen Emailadressen nicht online veröffentlicht werden, sondern die Kontaktaufnahme über entsprechend eingerichtete Online-Formulare erfolgen. Im Rahmen einer Broschüre oder eines Flyers könne allerdings die Emailadresse des ABB selbstverständlich den Bürger*innen mitgeteilt werden.

 

 

Herr Kaub informiert, dass der aktuelle Internetauftritt in dieser Form seit 18. Februar 2015 besteht, mittlerweile veraltet sei und in 2019 erste Überlegungen unternommen wurden, diesen Internetauftritt zu überarbeiten. Aufgrund der in 2020 begonnenen Corona-Pandemie konnte die Thematik nicht weiterverfolgt werden. Außerdem lag der Fokus bei der Neugestaltung des Corporate Designs. Da das alte Logo nicht für das digitale Zeitalter nutzbar war, musste vor der Überarbeitung des Internetauftrittes ein neues Gestaltungshandbuch erstellt werden. Das frühere Gestaltungshandbuch hatte keinen digitalen Auftritt vorgesehen.

 

Die Onlineschaltung des neuen Internetauftrittes ist für Ende 2023 geplant. Erfahrungsgemäß komme es oftmals zu Verzögerungen, so dass damit gerechnet werden muss, dass sich der neue Internetauftritt sogar noch etwas verzögert. Die Seite des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung kann aber, unabhängig davon, bereits jetzt gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern überarbeitet werden. Herr Kaub berichtet, dass der Integrationsrat eine Arbeitsgruppe gebildet habe, die sich mit der Struktur und dem Inhalt ihres Internetauftrittes beschäftigt habe. Über die Geschäftsstelle des Integrationsrates wurden dann die Ergebnisse an die Pressestelle weitergeleitet, mit der Bitte um Umsetzung. Ein ähnliches Verfahren praktiziere zurzeit auch der Seniorenbeirat. Für den ABB wäre dies ebenfalls eine Möglichkeit, den Internetauftritt bereits jetzt neuzugestalten.

 

 

Herr Adam bedankt sich bei Herrn Kaub und bittet trotz der von Herrn Kaub genannten nachvollziehbaren Gründe um eine Veröffentlichung der Emailadresse, wodurch eine niederschwellige Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll.

Herr Adam bedauert, dass voraussichtlich erst 2024 mit einem neuen Internetauftritt zu rechnen ist. Herr Adam bittet um einen regen Austausch zwischen Pressestelle und ABB, um einen bestmöglichen Internetauftritt erstellen zu können. Seines Wissens gibt es in anderen Gremien bereits konkrete Informationen und Planungen, wie z. B. zum Thema Budgetierung.

 

Herr Kaub erläutert, dass für die Neugestaltung nicht nur eine Struktur zur leichteren Orientierung der Bürger notwendig sei, sondern auch eine themenbezogene Bündelung erfolgen sollte. Zum Beispiel mache eine Bündelung von dem Bereich Bürgerkommunikation und dem Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung durchaus Sinn. Herr Kaub kann den Wunsch von Herrn Adam zur Veröffentlichung der Emailadresse verstehen, erklärt aber, dass seitens des Fachbereiches IT die Sicherheit vorgehe. Der Märkische Kreis habe als Beispiel gezeigt, wie schnell eine Verwaltung durch einen Hackerangriff „runtergefahren“ werden könne. Der sicherere Weg über das Kontaktformular habe sich mittlerweile bei den Bürger*innen etabliert.

 

Herr Dr. Bücker berichtet, dass mehrere Bürger*innen auf ihn zu gekommen seien und auf die schwierige Auffindbarkeit des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung hingewiesen haben. Er erkundigt sich, ob diesbezüglich ggfs. kurzfristig etwas geändert werden könne.

 

Herr Kaub kann den Wunsch sehr gut nachempfinden. Auch die Auffindbarkeit könne im Rahmen der Überarbeitung verbessert werden. Daher empfiehlt er nochmals die Vorgehensweise, wie beim Seniorenbeirat und dem Integrationsrat.

 

Frau Kuschel-Eisermann regt an, im Rahmen der Überarbeitung auch eine eigene Webadresse einzurichten und die Verlinkung mit dem Ausschuss auf der Startseite vorzunehmen.

 

Herr Kaub erläutert, dass in der Praxis Kurzlinks erstellt werden, um eine schnellere Auffindbarkeit zu ermöglichen. Über die Bezeichnung des Kurzlinks könne sich der ABB beraten.

 

Herr Adam bezieht sich auf die Anfrage zur Whatsapp-Nutzung. Er habe die Stellungnahme des Fachbereiches zur Kenntnis genommen. Allerdings zeige die Praxis, dass in einigen Bereichen der Verwaltung soziale Medien trotzdem genutzt werden. Gerade im Kultur- und Weiterbildungsbereich würden Facebook, TikTok und Instagram genutzt. Daher sei für Herr Adam nicht ganz nachvollziehbar, weshalb eine Whatsapp-Nutzung für den ABB nicht möglich sei.

 

Herr Kaub erklärt, dass bezüglich des Datenschutzes Whatsapp nicht mit z.B. Instagram verglichen werden kann. Er selber würde auch gerne Whatsapp für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen, aber der Behördliche Datenschutz lehnt dies ab. In der heutigen Zeit sei man, auch mangels lokaler Medien, auf die sozialen Medien angewiesen. Allerdings sei dies immer ein schmaler Grad der Nutzung.

 

Frau Kuschel-Eisermann kann dies nicht nachvollziehen, da z. B. die Telekom oder Vodafon ebenfalls Whatsapp nutzen. Im Hintergrund sei zwar ein Chatbot, aber die Nutzung eines Chatbots re bei der Verwaltung ebenfalls möglich.

 

Herr Kaub verweist auf die fachliche Kompetenz des Behördlichen Datenschutzes. Er selber müsse den Anweisungen folgen und könne nicht erklären, weshalb beispielshaft die Telekom Whatsapp nutzen kann, die Verwaltung hingegen aber nicht.

 

Herr Borchert erklärt, dass für eine öffentliche Behörde andere Maßstäbe beim Datenschutz bestehen, als bei privaten Unternehmen. Des Weiteren müsse man unterscheiden, ob lediglich Informationen mitgeteilt werden oder ob persönliche Daten abgefragt werden.

 

Herr Dr. Bücker bedankt sich bei Herrn Kaubr seine Ausführungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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