09.05.2023 - 6.1 Personal- und Organisationsbericht 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 09.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Bianca Martinez
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Keßen stellt den Personal- und Organisationsbericht 2022 vor.
Er weist darauf hin, dass in dem heutigen Ausschuss das Themenfeld „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ im Hinblick auf die Beschäftigung von Migrant*innen ab Seite 106 besonders von Interesse sei. Es sei festzustellen, dass der Ausländeranteil in der Verwaltung nicht dem Anteil ausländischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in Hagen entspreche.
Frau Dr. Dreher-Sudhoff stellt Fragen, die im Folgenden von der Fachverwaltung beantwortet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
„Automatisierung per RPA-Bot im Jobcenter
Die Bearbeitungsdauer im Jobcenter-Controlling-Prozess konnte durch die Automatisierung von zuvor 510 Sekunden auf 2 Sekunden reduziert werden. D. h., der Prozess läuft jetzt 255 Mal so schnell. Die Bearbeitungszeit konnte durch die Automatisierung um 99,6 % reduziert werden. Insoweit ist die Formulierung im Bericht auf Seite 26 falsch.
- Beschäftigte mit doppelter Staatsangehörigkeit
In den im Kapitel II 2.6 Beschäftigung von Migrant*innen (S. 106 ff) enthaltenen Tabellen wird nur unterschieden zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen. Jede/r Beschäftigte ist dabei eindeutig einer der beiden Kategorien zugeordnet. Nach Art. 116 (1) GG ist Deutscher „[…] wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt […]“. Ob und wie viele weitere Staatsangehörigkeiten Beschäftigte darüber hinaus haben, ist hier unerheblich. Im Personalabrechnungssystem ist in jedem Personalfall wegen arbeitsrechtlicher Erfordernisse mindestens ein Staatsangehörigkeiten-Schlüssel erfasst. Nach diesem ersten Schlüssel richtet sich die Zuordnung. Derzeit sind – nach freiwilligen Angaben der Beschäftigten – nur in ganz wenigen Fällen (<70) weitere Schlüssel gespeichert. Eine obligatorische Erhebung auf Arbeitgeberseite erfolgt nicht. Insofern ist nicht bekannt, wie viele deutsche Beschäftigte tatsächlich noch eine weitere Staatangehörigkeit besitzen.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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