27.04.2023 - 5.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erklärt, dass im Nachgang an die Erstellung der Vorlage aufgefallen ist, dass drei notwendige Bereitstellungen nicht in Anlage 2 zur Vorlage enthalten gewesen sind. Hierbei geht es um die Sonderposten Abfall- und Straßenreinigung, sowie um die Rückstellungen der LWL-Umlage. Eine korrigierte Fassung wird mit dem Versand der Unterlagen für die Ratssitzung und als Anlage zum Protokoll nachgeliefert. Formal spricht nichts dagegen, im Rat einen Beschluss zu fassen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die Beschlussfassung auf die Sitzung des Rates am 11.05.2023 zu verschieben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen