25.04.2023 - 7.2 Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagenhier: Einle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel stellt den Verfahrensablauf vor. Nach Ratsbeschluss über die Einleitung des Verfahrens und der Beteiligung der betroffenen Eigentümer/-innen und der beteiligten Träger öffentlicher Belange werde eine Vorlage mit den Ergebnissen der Abwägung erstellt und den vorberatenden Gremien und dem Rat zum Beschluss vorgelegt. In diesem Verfahren handle es sich um 4 Bäume auf städtischen Flächen auf Vorschlag des Wirtschaftsbetriebes und um einen Baum auf einer privaten Fläche.

 

Frau Stiller-Ludwig schlägt vor, die 5 betroffenen Bäume konkret in den Beschluss zur besseren Bestimmtheit aufzunehmen. Herr Dr. Dr. Hülsbusch kritisiert, dass man sich dadurch zu sehr einengen würde. Die Aufnahme der Bäume in die Naturdenkmalverordnung werde geprüft. Herr Alda unterstützt ebenfalls diese offene Formulierung des Beschlusses. Herr Gockel stellt die Möglichkeit dar, im weiteren Verfahren die Vorlage um die Aufnahme ggf. weiterer Bäume ergänzen zu können.

 

Herr Freier schlägt die Aufnahme eine Eiche und eine Blutbuche in Garenfeld vor. Herr Gockel erläutert, dass diese Bäume im Geltungsbereich des Landschaftsplanes stehen und somit nicht im Geltungsbereich der Naturdenkmalverordnung.

 

Frau Kuschel-Eisermann schlägt die Aufnahme der Platane an der Schmalenbeckstraße vor. Herr Gockel erklärt, es sei umfassend geprüft, dass diese Platane nicht die gesetzlichen Kriterien zur Ausweisung als Naturdenkmal erfülle.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 (zuletzt geändert am 16. März 2022) in den Stadtbezirken Hohenlimburg und Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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