24.05.2023 - 4 Evakuierungsplan / Fluchtplan für Menschen mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Mi., 24.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Sondermeyer zeigt sich erfreut, dass die Stellungnahme nun vorliege. Er wolle allerdings einige Anmerkungen dazu machen. Es gehe nicht nur darum, was der Gesetzgeber festgelegt habe, sondern auch darum, darüberhinaus zu gehen und Probleme zu erkennen und zu beheben. Es gebe auch Besucher mit Behinderungen, die ins Rathaus kämen. Diese Behinderungen müssten nicht auf den ersten Blick zu erkennen sein. Diese Menschen benötigten Hilfe im Notfall. Der Stellungnahme sei zu entnehmen, dass diesen Menschen vor dem Betreten klar sein müsse, welche Personen sich um eine eventuell notwendige Rettung kümmern würden. Das sei formal richtig, aber völllig weltfremd. Es wäre ein Möglichkeit, diese Punkte in Rathäusern zu markieren, wo sich die Menschen mit Behinderung hinbegeben könnten, um gerettet zu werden. Das gehe über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, sei aber hilfreich. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen habe die Intention des Antrages gesehen und befürwortet.
Er bittet abschließend, für die nächste Sitzung einen zuständigen Vertreter der Verwaltung zu diesem Punkt einzuladen.
Herr Servidio merkt zur Praxis an, dass ein Besucher mit Behinderung in der Regel einen Sachbearbeiter aufsuche und dann ja im Notfall nicht allein sei. Auf jeder Etage des Rathauses stehe ein Notfallkoffer zur Verfügung. Die Kollegen und Kolleginnen im Informationsbereich wüßten sehr genau, welche Punkte aufzusuchen seien. Wenn wirklich in der Verwaltung eine Notlage entstehe, habe man auf jedem Flur und auf jeder Etage Rettungskoordinatoren, die auch Vertretungen hätten. Diese hätten die Aufgabe, zu schauen, ob sich noch Personen in den Räumen befänden und ggf.Hilfe benötigten. Er könne sich nicht vorstellen, dass es den Fall gebe, dass eine Person, die hilfebedürtig sei, nicht von den Verwaltungsmitarbeitern angesprochen würde.
Herr Sondermeyer nimmt dazu Stellung, dass er bereits einige Fehlalarme erlebt habe, sich aber nicht daran erinnern könne, jemals angesprochen worden zu sein, ob er Hilfe brauche, obwohl er mehrfach behindert sei. Diese Behinderungen seien nicht sichtbar. Es gebe genügend Beispiel, bei denen Menschen mit Behinderungen bei Bränden oder Fluten umgekommen seien, weil sie nicht rechtzeitig gerettet worden seien. Was spreche dagegen, über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zu gehen?
Herr Servidio macht deutlich, dass es ihm nicht darum gehe, dass ein Mensch mit Behinderung grundsätzlich nur mit Begleitung in die Behörde komme. Eventuell habe Herr Sondermeyer das falsch verstanden. Sein Anliegen sei gewesen, realistisch darauf zu schauen. Es sei natürlich möglich, eine Fachperson der Feuerwehr oder der Arbeitssicherheit mit einzubinden.
Herr Wirth merkt an, dass eventuell eine Begehung durchgeführt werden könne, um sich die Punkte und die Fluchtwege einmal anzuschauen.
Herr Sondermeyer erklärt, dass nichts dagegen spreche.
Er werde ggf. für die nächste Sitzung einen entsprechenden Antrag stellen.
Beschluss:
Die Verwaltung berichtet dem Beirat für Menschen mit Behinderungen über die Fluchtwege und sicheren Punkte in Gebäuden der Stadt Hagen. Hier besonders die Rathäuser.
Die zuständigen Stellen erstellen, falls nicht vorhanden, einen Plan über diese sicheren Fluchtwege und sicheren Punkte zur Evakuierung und machen diese Orte kenntlich.
Anlagen zur Vorlage
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