30.03.2006 - 5.19 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 83 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.19
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 30.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der
Teiländerung Nr. 83 - Evolutionspark
Hagen – Bereich Hengsteysee/Böhfeld
– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplan Nr. 01/06 (578) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zuletzt gültigen Fassung.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des
Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden
Flächendisposition erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das
Bebauungsplanverfahren erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information
der Öffentlichkeit zu den Inhalten des Projekts ist bereits erfolgt. Die
Bürgeranhörung soll möglichst noch vor den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 83 -
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie auch
des Bebauungsplans Nr. 01/06 (578) –
Evolutionspark Hagen – Bereich
Hengsteysee/Böhfeld umfasst den Bereich zwischen dem Südufer des Hengsteysees
im Norden, der Dortmunder Straße ( L 704) im Osten, der BAB A1, der
Einhausstraße und der Seestraße im Süden und der Hengsteyer Straße im Westen.
In
den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500 ist Bestandteil des
jeweiligen Beschlusses.
