02.03.2023 - 6.1 Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis des Schriftführers:
Die vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung vorgestellte Präsentation ist als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift.
Frau Jacobs vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung führt mittels einer Präsentation in die Thematik ein und erläutert die verschiedenen Themenfelder des Einzelhandelsgutachten mit jeweils einer Folie. So geht sie auf die Leitziele, dass Zentrenkonzept, die Nahversorgungssituation, die Situation im Bezirk Hagen-Mitte, insbesondere der Innenstadt, und auf das weitere Verfahren und die Umsetzung ein.
Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion, in deren Verlauf sich neben Frau Jacobs auch Herr Quardt, Herr Meier, Herr Purps, Frau Freund und Frau Masuch beteiligen.
Zentrales Thema ist hierbei die Veränderung der zentralen Innenstadt vor dem Hintergrund des boomenden Onlinehandels und den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Hochwasserereignisses im letzten Jahr. Schon zu Anfang der Diskussion wird klar, dass sich die Innenstädte in Bezug auf die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität neu erfinden müssen und eine Entwicklung weg vom reinen Konsumzentrum stattfinden muss. Hier wären möglicherweise in Zukunft auch die Verkaufsoffenen Sonntage in Frage zu stellen.
Es werden Gedanken sowohl zur Größe von Lebensmittelgeschäften wie auch dem neu in Hagen agierende Lieferdienst „Picnic“ geäußert. Auf eine entsprechende Frage erklärt Frau Jacobs, dass die Thematik zu der zunehmenden Anzahl an Wett- und Sportbüros nicht Gegenstand des Einzelhandelskonzeptes ist, sondern mehr im Vergnügungsstättenkonzept verortet ist. Weiter wird informiert, dass der Bereich des Bettermanngeländes nicht zum Zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt gehört. Herr Meier äußert den Gedanken, dass der Bereich der Elbershallen zwar gut angenommen wird, sich dies aber nicht unbedingt positiv auf die Aufenthaltsqualität z. B. in Bezug auf das Gastronomiegewerbe in der zentralen Innenstadt auswirkt. Frau Jacobs sieht hier allerdings auch Synergieeffekte und erklärt darüber hinaus, dass der Branchenmix in der Innenstadt nach wie vor recht gut sei.
Angesprochen von Herrn Meier werden auch die Defizite der Nahversorgung in den Ortsteilen außerhalb der Innenstadt. Als Beispiel kommt hierbei die schlechte Versorgung mit einem kleinen und nicht mehr zeitgemäßen Lebensmittelmarkt im Ortsteil Emst zur Sprache, verbunden mit der Frage, wie dort der Stand der Dinge zur bereits politisch beschlossenen Ansiedlung eines neuen Vollsortimenters mit Drogeriemarkt steht. Frau Jacobs erklärt, dass nach neuster Rechtsprechung der Bereich auf Emst nicht mehr als Zentraler Versorgungsbereich angesehen werden kann und somit die erarbeitete Bauleitplanung nochmals neu erarbeitet werden muss, was zurzeit geschieht. Dabei können die zuvor angedachten Flächen bis auf eine marginale Verkleinerung des Drogeriemarktes um 30qm beibehalten werden.
Zum bisherigen Verfahren der Erstellung des Einzelhandelsentwurfes kritisiert Frau Freund, dass die Politik nach Beschlusslage aus dem Jahr 2010, welche weiterhin Bestand hat, nicht ausreichend beteiligt wurde. Frau Jacobs räumt eine möglicherweise geringe Beteiligung ein, weist aber auch auf die sehr geringe Teilnahme der Politik bei der Erarbeitung des letzten Einzelhandelsgutachtens hin. Dies wird von Herrn Quardt bestätigt. Weiterhin wird auch festgestellt, dass es sich bei der Aufstellung eines Einzelhandelsgutachtens um ein rechtlich kompliziertes Verfahren handelt, welches letztendlich rechtssicher sein muss. Der Arbeitskreis Einzelhandel mit den wichtigen Akteuren wie der Verwaltung, der Hagen.Wirtschaftsentwicklung, der SIHK, dem Einzelhandelsverband, dem RVR und der Bezirksregierung haben die Erstellung des Gutachtens intensiv begleitet.
Kurz wird auf Nachfrage von Herrn Purps erläutert, dass eine Einrichtung sogenannter Tax Free- bzw. Duty Free-Zonen aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich sind.
Schließlich gibt Frau Jacobs noch einen Ausblick auf den weiteren Verfahrensverlauf mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens. Ziel sei die Beschlussfassung im Rat am 11.05.2023.
Da es keine weiteren Wortbeiträge gibt, lässt Herr Quardt über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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