02.02.2023 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im La...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 02.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune teilt mit, dass die Verwaltung dankbar sei, dass man sich die Mühe gemacht habe, die aus der durchgeführten Bürgerveranstaltung gesammelten Fragen, aufzulisten und die Verwaltung darauf aufmerksam zu machen. Man werde sich damit auseinandersetzen. Im Rahmen der Offenlage werde man selbst nochmal eine Bürgerversammlung auf Emst anbieten und die Fragen beantworten.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass er aber erwartet habe, dass einige einfache Fragen in der heutigen Sitzung beantwortet würden. Er bitte um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen (noch vor der angedachten Bürgerversammlung).
Herr Beilein erklärt, dass man sich mit der Beantwortung beschäftigt und bereits einiges zu Papier gebracht habe, der Fragenkatalog aber noch nicht in Gänze abgearbeitet sei.
Herr Panzer erinnert an einen Antrag an die BV Mitte, dass im Mehrfamilienhaus-Bereich auch öffentlich-geförderte Wohnungen gebaut werden sollen. Diesen Antrag möchte er hier nicht einbringen, jedoch folgenden Zusatzbeschluss vorschlagen:
Der SBW bittet die Verwaltung in einer Vorlage darzustellen, wie viele Mehrfamilienhäuser in den nächsten Jahren gebaut werden. Außerdem wird um Darstellung gebeten, wie viele Wohnungen davon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können. Ziel soll die Entwicklung eines Konzeptes sein, wie die Anzahl der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen deutlich erhöht werden kann.
Herr Keune kann heute nicht zusagen, was in den nächsten Jahren gebaut werde.
Er sagt jedoch zu, einen Bericht zu geben, was im letzten Jahr öffentlich gefördert worden ist. Das Ergebnis sei erfreulich. Jedoch komme man aufgrund der aus der öffentlichen Förderung herausfallenden Wohnungen nicht zu einem Überschuss.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.12.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.12.2022 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 7 das Flurstück 57 sowie in der Flur 8 das Flurstück 556 im Gesamten und die Flurstücke 426 und 534 zu großen Teilen. Im Süden grenzt das Plangebiet an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße, im Westen/Nordwesten an den Waldbereich „Langenloh“, im Norden an Tennisplätze und Wohnbebauung an der Lohestraße, im Nordosten an ein Waldstück und im Osten/Südosten an Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
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