02.02.2023 - 6.4 I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinke spricht  die Konflikte zwischen Wohnbebauung und Gewerbegebiet an und erklärt, dass es noch Beratungsbedarf gebe und ob eine Vertagung erfolgen könne.

Herr Keune erklärt einleitend, dass er hier keine Widersprüche im Bebauungsplan sehe. Es gehe nur um eine Umstellung auf die neue Baunutzungsverordnung.

 

Herr Beilein erläutert  ausführlich den Hintergrund für das Verfahren. Es gehe um eine Nachtragssatzung und eine Anpassung an aktuell rechtliche Grundlagen hinsichtlich der Einzelhandelssteuerung.

Herr Reinke erklärt, dass er nach den Ausführungen nunmehr den Sachverhalt nachvollziehen und dem zustimme könne.

 

Herr Römer fragt, wann aus einem Gewerbegebiet rechtlich gesehen ein Mischgebiet werde.

Herr Beilein antwortet, dass dies in der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes liege. In der Regel liege Mischgebiet vor, wenn beide Nutzungen gleichwertig vorliegen, also Wohnen und nicht störendes Gewerbe. Im Moment könne man sehr sicher davon ausgehen, dass der Typus hier dem eines Gewerbegebietes entspricht.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörende 1. Änderung nach § 13 BauGB zur I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 16.01.2023 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich dieses Änderungsverfahrens liegt im Stadtbezirk Nord, in der

Gemarkung Boele, Flur 20 und grenzt im Norden an das Wohngebiet Frommannweg und den ev. Friedhof Boele, im Nordosten an Kleingärten und den Boeler Ring, im Osten/Südosten an Wohnbebauung und Freiflächen an der Schwerter Straße und im Westen an Waldflächen entlang der Kleine Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage