15.12.2022 - 5.3 Vorschlag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper erklärt, dass auch dieser Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv sowie der Ratsgruppe FDP heute zur Abstimmung gebracht werden soll, da der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität diesen an den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn verwiesen habe und dies nicht möglich ist.
Herr König betont, dass die Hagner Straßenbahn für ihre Haltestellen verantwortlich ist und dort auch eine Diskussion über die Attraktivierung stattfindet. Dieser Antrag sollte erst umgesetzt werden, wenn an den vorhandenen Haltestellen Maßnahmen bezüglich der Gestaltung und der Sauberkeit umgesetzt wurden.
Herr Borchert erinnert an die Diskussion in den Ausschüssen, bei der die Antragssteller die Anträge so gut wie unbegründet ließen. Er bittet für die Zukunft darum, gestellte Anträge in den Fachausschüssen bei der Einbringung mehr zu begründen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem Fördergeber Land zu verhandeln, um einen überregionalen Architektenwettbewerb für zehn herausragende Haltestellen (vier Mobilstationen, sechs Haltestellen) ausloben zu können. Die Förderung muss auch die Realisierung der Siegermodelle umfassen.
Für jeden Stadtbezirk sind in Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität, den Bezirksvertretungen und der Hagener Straßenbahn bis zum Juni 2023 zwei Haltestellen für den Wettbewerb auszuwählen. Die Verwaltung koordiniert das Verfahren.
Zwei Kriterien sind für die Auswahl maßgebend: Die Bedeutung als Haltestelle im Stadtbezirk sowie die Sichtbarkeit der neuen Haltestelle für Autofahrer. Die Auswahl der Haltestellen darf den Zeitplan zur Verwirklichung der Mobilstationen nicht beeinträchtigen. Die Realisierung ist nicht vom Ergebnis der Entwicklung der CI/CD abhängig.
Als Kriterium bei der Prämierung soll neben der Attraktivität des Entwurfs und Integration in die lokale Stadtlandschaft eine positive Wirkung auf das Mikroklima (bspw. durch Beschattungskonzept oder Dachbegrünung) ausdrücklich eine wichtige Rolle spielen.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und dem Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung ebenso wie den Bezirksvertretungen halbjährlich über die Fortschritte.
Anlagen zur Vorlage
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