05.04.2006 - 7.3 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Niederköppern hält den Beschlussvorschlag für nicht in Ordnung. Für ihn gelte weiterhin das Verursacherprinzip, er könne nicht zustimmen.

 

Herr Leisten meint, man habe schon in der letzten Sitzung darüber gesprochen, die Bezirksvertretung nicht in ihren Rechten beschneiden zu lassen. Nun komme der Vorschlag, sich in jedem Falle auf eine Lesung zu beschränken und die Bürgerinformationsveranstaltung nach dem Beschluss stattfinden zu lassen. Bevor er berate und beschließe, wolle er die Bürger dazu gehört haben. Er schlage also vor, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuwandeln. Wenn man sich also wirklich auf eine Sitzung beschränken wolle, dann aber doch erst nach einer Bürgeranhörung, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

Herr Eschenbach stimmt den Ausführungen von Herrn Leisten zu, er halte eine vorherige Anhörung der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls für wichtig.

 

Herr Palsherm meint ebenfalls, es solle so wie bereits vorgetragen beschlossen werden. Man wolle schließlich keinen Bürger ausplündern, das habe man im 18.Jahrhundert getan.

 

Herr Bauhaus erwidert, mit diesem Beschlussvorschlag könne die Verwaltung sehr gut leben. Er wolle allerdings den Ausdruck “ausplündern” von Herrn Palsherm ausdrücklich zurückweisen, es gehe darum, die Finanzierung von Maßnahmen, die die Stadt für ihre Bürger bewerkstelligen müsse, sicherzustellen. Das Kommunale Abgabengesetz sehe eine Abrechnung mit dem Bürger vor, wenn reguläre Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr griffen. In der Regel sei dies mit dem Ablauf von 20 bis 30 Jahren nach Fertigstellung einer Straße der Fall.

 

Herr Königsfeld formuliert den geänderten Beschlussvorschlag.

 

 

Daraufhin ergeht folgender

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Beschluss:

 

Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung) sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und so zu planen,  dass Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt erhoben werden können.

Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

    1

Enthaltungen:

     0

 

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