07.12.2022 - 6.18 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 89 Al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reh teilt mit, dass er mit dem Leiter der Biologischen Station Hagen telefoniert habe, der Fledermausexperte sei. Dieser sei nicht beteiligt worden und stelle teilweise auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung in Frage.

Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob vor dem Abriss des Gebäudes die Biologische Station eingebunden werden könne, um für den Fall eines Fledermausvorkommens entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.

 

Herr Ludwig zeigt sich verwundert darüber, dass der Naturschutzbeirat nicht eingebunden worden sei.

 

Herr König geht davon aus, dass bei Entscheidungen über Flächennutzungspläne der Naturschutzbeirat noch nicht beteiligt werden müsse.

Auch die Frage einer Fledermauspopulation werde erst im Rahmen der Entscheidung über den Bebauungsplan wichtig. Er schlage deshalb vor, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 89 „Alter Bahnhof Haspe“ nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A und B) vom 07.11.2022 beigefügt, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnlinie Köln Dortmund und südlich der Grün- und Sportfläche Ennepepark, östlich der Stephanstraße und westlich der Erzstraße im Stadtteil Haspe. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Nach dem abschließenden Beschluss wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat drei Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

-

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=327981&selfaction=print