24.11.2022 - 7.5 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 89 Al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thieser möchte wissen, wann mit dem Bebauungsplan zu rechnen ist.
Frau Hammerschmidt teilt mit, dass der B-Plan in eine weitere Offenlage musste, da aufgrund des Lärmschutzgutachtens Anpassungen erfolgen mussten. Des Weiteren wurde nunmehr auch der Geltungsbereich aufgrund der Neuvermessung an die tatsächlichen Grundstücksgrenzen angepasst. Das Verfahren zum FNP soll aufgrund der erneuten Offenlage des B-Planes nicht gestoppt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 89 „Alter Bahnhof Haspe“ nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A und B) vom 07.11.2022 beigefügt, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnlinie Köln – Dortmund und südlich der Grün- und Sportfläche Ennepepark, östlich der Stephanstraße und westlich der Erzstraße im Stadtteil Haspe. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Nach dem abschließenden Beschluss wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat drei Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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