24.11.2022 - 7.2 Radverkehrsquerung an der Kohlenbahn

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki stellt formalrechtlich fest, dass bei dieser Verwaltungsvorlage ein Paradigmenwechsel stattgefunden habe. Bisher war die Bezirksvertretung Haspe (BVHA) das entscheidende Gremium in dieser Sache. Bei vorliegender Vorlage ist die Bezirksvertretung Haspe nur noch vorberatent und der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität (UKM) entscheidend vorgesehen. Er bittet um Stellungnahme.

 

Herr Arlt stellt den Vorgang chronologisch dar: Bei der ersten Drucksachennummer 1077/2020 wurden zwei Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Haspe vorgeschlagen. Zum einen die Baumaßnahme / Fahrradvorrangfläche an der Martinstraße (inzwischen bereits umgesetzt) und zum anderen eine Radverkehrsquerung an der Kohlenbahn.  In der Bezirksvertretung Haspe wurde diese Vorlage am 10.02.2021 in 1. Lesung beraten. Anschließend hat am 06.04.2021 ein gemeinsamer Ortstermin zwischen Verwaltung und Politik zu diesen Vorschlägen stattgefunden. In der Sitzung der BVHA wurde die vorgeschlagene Maßnahme An der Kohlenbahn in 2. Lesung beraten und somit keine Entscheidung getroffen, die Maßnahme an der Martinstraße wurde einstimmig beschlossen. In der Sitzung der BVHA am 26.05.2021 wurde der Vorschlag der Verwaltung zu der Vorlage 1077-1/2020, eine weitere Ergänzungsvorlage zu erarbeiten, welche die Querung An der Kohlenbahn unter Anordnung eines Gelb-Blicklichtes vorsah, mit Mehrheit abgelehnt. Die Beratungen in der BVHA waren somit zu diesem Thema abgeschlossen. Im UKM wurde am 16.06.2021 zu der Vorlage 0496/2021 „Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs“ folgender Ergänzungsbeschluss einstimmig beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, beispielhaft für die Querungsstelle An der Kohlenbahn bis zum Jahresende 2021 ein neues Konzept zu erstellen, um die Wegeverbindung zwischen Haspe und Gevelsberg – südlicher Trassenverlauf – für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten. Dabei sollen Radfahrer und Fußgänger Vorrang vor dem motorisierten Verkehr bekommen. Dabei orientiert sich die Verwaltung an bewährten Beispielen anderer Kommunen (siehe Abbildung in der Begründung). Dabei stellt die Verwaltung dar, mit welchen geeigneten Instrumenten und Mitteln sie die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs effektiv reduzieren will.“

Hinzu kam die Vorlage 0528/2022 mit folgendem Beschlussvorschlag: „Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung, bis zur Ertüchtigung des Enneperadweges ab der Grundschoetteler Straße eine Planung vorzulegen, wie vom genannten Ausbauende bis nach Gevelsberg und nach Wetter-Volmarstein die Radwege weitergeführt werden können.“  Hierzu wurde ein Antrag gem. § 15 Abs. 2b GeschO zur Überweisung an den UKM mit Mehrheit beschlossen.

 

Herr Wisotzki weist darauf hin, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Sachverhalte handele.

 

Herr Arlt macht deutlich, dass die BVHA für die jetzt vorliegende Vorlage juristisch gesehen eine Entscheidungsbefugnis hätte. In der Zuständigkeitsordnung ist eine Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der BVHA und einem Geschäft der lfd. Verwaltung aufgeführt. Für Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Verkehrssicherungspflicht inklusive der Maßnahmen die sich im Straßenraum bewegen und bis zu einer Wertgrenze von 165.000,00 € ist die BVHA nicht entscheidungsbefugt. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der lfd. Verwaltung. Die Entscheidungszuständigkeit ist im vorliegenden Fall somit nicht gegeben. Der UKM hat die Entscheidungskompetenz über Maßnahmen des Radwegenetzes. Die Maßnahme An der Kohlenbahn ist Bestandteil des vom Rat beschlossenen Radwegekonzeptes und auf Seite 96 genannt. Für den Rat ist das Thema Radverkehr so wichtig, dass der UKM die Entscheidungskompetenz hierfür haben soll. Das Rechtsamt der Stadt Hagen geht somit davon aus, dass die Entscheidungsbefugnis bei der vorliegenden Vorlage beim UKM liegt. Die ersten Vorlagen zu dieser Maßnahme, bei denen die BVHA entscheidend in der Beratungsfolge aufgeführt wurde, ist von der Verwaltung nicht korrekt umgesetzt worden.

 

Herr Wisotzki bezieht sich auf die zwei verschiedenen Sachverhalte. Bei der Vorlage 0528/2022 „Radwegeführung in Westerbauer“, ginge es um den Regionalradweg, welcher von Kuhlestraße bis zur Grundschoetteler Straße geplant ist. Hier gab es den Vorschlag der SPD-Fraktion in der BVHA diesen Radweg weiter fortzusetzen. Bei der anderen Maßnahme handele es sich um einen normalen Radweg, welcher nur den Stadtbezirk Haspe betreffe. Dieser Radweg verlasse den Bezirk Haspe nicht. Hierbei handele es sich um einen bezirksbezogenen Radweg und nicht um einen Regionalradweg. Gem. der Gemeindeordnung sind bezirksbezogene Aufgaben, einschließlich der Radwege, Aufgabe der Bezirksvertretung. Erschwerend komme bei dieser Maßnahme hinzu, dass die Schulwegsicherung betroffen ist. Die Schulwegsicherung sei ausschließlich eine Aufgabe der Bezirksvertretungen. Im Bereich dieses Weges liegt eine Schule. Der Weg greife elementar in den Schulweg der Kinder ein. Die Kinder dürfen nicht über die Radverkehrsquerung laufen. Er weist darauf hin, dass er ggfls. den Beschluss als Bezirksbürgermeister im Interesse von Haspe beanstanden werde. Dieses möchte er rechtlich überprüfen lassen. Es bestünde auch die Möglichkeit, die Vorlage in der heutigen Sitzung als 1. Lesung zu beraten und nach den rechtlichen Erkundigungen die Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung fortzuführen.

 

Herr Goertz stimmt den umfangreichen Ausführungen von Herrn Arlt zu. Die Radverkehrsquerung habe eine überbezirkliche Bedeutung für die Mobilitätswende der Stadt Hagen. Daher sei es wichtig, dass der UKM das entscheidende Gremium ist.

 

Herr Gronwald bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Arlt. Die Sachlage sei für ihn im Bereich der Zuständigkeitsordnung eindeutig. Er glaube nicht, dass die Radverkehrsplaner*innen Unterschiede zwischen längeren und kürzeren Radwegen machen.

 

Herr Romberg spricht sich für eine 1. Lesung aus, damit vor der nächsten Beratung und Beschlussfassung die rechtliche Überprüfung stattfinden kann.  

 

Herr Bradenbrink möchte nur inhaltlich auf die Vorlage eingehen und nicht über die Zuständigkeit diskutieren. Er weist darauf hin, dass es sich in diesem Bereich um die Zufahrt zu einem Gewerbegebiet und später neu erschlossenen Gebiet handele. Er bezieht sich auf einen Zebrastreifen, welcher für die Straßenüberquerung der Kinder im Bereich der Grundschule an der Büddingstraße vorgeschlagen wurde. Hier wurde durch die Verwaltung unter anderem geantwortet, dass in diesem Bereich kein Zebrastreifen angebracht werden dürfe, weil die Kinder sich noch nicht ausreichend mit den Verkehrsteilnehmer*innen auseinandersetzten könnten. Mit der vorgeschlagenen Radverkehrsquerung und den entsprechenden Beschilderungen sollen sich die Kinder jetzt auf ihrem Schulweg auseinandersetzen. Dies könne er nicht nachvollziehen.  

 

Frau Schneidmüller-Gaiser begrüßt es sehr, dass der BVHA die Radwegesicherung und die Schulwegsicherung wichtig ist. Daher könne sie nicht nachvollziehen, dass über den überarbeiteten vorliegenden Vorschlag diskutiert werden müsse. Die Radfahrer*innen in Hagen wissen, wie gefährlich das Radfahren an vielen Stellen in Hagen ist. Es habe zwischenzeitlich die Argumente gegeben, dass die Radfahrer*innen dazu verleitet werden könnten, von ihrer Vorfahrt Gebrauch zu machen. Vergangene Woche ist tragischerweise ein Radfahrer ums Leben gekommen, der bei einer grünen Ampel die Straße passieren wollte und von einem LKW erfasst wurde. Die Radfahrer*innen müssen derzeit schon diese Stelle überqueren. Durch diese Radverkehrsquerung werde die Sicherheit der Radfahrer*innen deutlich erhöht, weil die LKW-Fahrer*innen so wissen, dass dort ein Radweg ist. Sie verweist auf das dann vorhandene Tempolimit in diesem Bereich, welches auch den Kindern zu Gute käme. Mit einem Beschluss für diese Radverkehrsquerung setze die BVHA ein Zeichen, dass sie die Mobilitätswende ernst meine. Es dürfe nicht immer das Recht des Stärkeren und in diesem Falle, das Recht des stärker motorisierten gelten. Sie bittet um Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Goertz bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Arlt, welche eindeutig erläutert haben, dass der UKM das zuständige Gremium ist. Er könne nicht nachvollziehen, warum eine juristische Entscheidung durch eine Beanstandung erneut überprüft werden müsse. Seiner Meinung nach könne nach einer möglichen Beanstandung über die Zuständigkeit trotzdem ein Beschluss in der Sache gefasst werden. Er gehe nicht davon aus, dass die Zuständigkeit gekippt werde, da dies bereits durch das Rechtsamt überprüft wurde. Er spricht sich gegen eine 1. Lesung und für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung aus.

 

Herr Müller erinnert an den Vorschlag 0528/2022 der SPD-Fraktion in der BVHA, welcher an den UKM weitergeleitet wurde. Wenn dieses Vorhaben in ein bis zwei Jahren umgesetzt werde, sei eine Radverkehrsüberquerung An der Kohlenbahn überflüssig.

 

Herr Bifulco antwortet, dass auch die Einbeziehung der rechten Fahrspur auf der Kölner Straße geprüft wurde. Eine solche Einbeziehung führe aufgrund der hohen Verkehrsbelastung zu Kapazitätsproblemen.

 

Herr Wisotzki ist irritiert über die Aussagen von Herrn Goertz. Ihm gehe es hierbei nicht um die politische Entscheidung, sondern um die rechtliche Überprüfung der Entscheidungszuständigkeiten. Bei der Bezirksvertretung handelt es sich um ein durch die Bürger*innen gewähltes Gremium. Die Zuständigkeit eines solchen gewählten Gremiums könne nicht einfach übergangen werden, nur um bestimmtes Vorhaben durchsetzen zu können. Der Beschluss zu der Vorlage 1077-01/2020 wurde am 26.05.2021 durch die BVHA abgelehnt und gelte zunächst. Ihm ginge es insbesondere darum, die Rechte der Bezirksvertretung zu sichern.

 

Herr Romberg spricht sich erneut für eine 1. Lesung aus, um die bestehenden Zweifel erst zu klären.

 

Herr Arlt macht deutlich, dass er der Bezirksvertretung keine Rechte streitig machen möchte oder gar absprechen möchte. Eine erneute interne Überprüfung durch das Rechtsamt würde zu keinem anderen Ergebnis führen.

 

Herr Gronwald möchte wissen, welches Gremium bei einer Beanstandung entscheidend sei.

 

Herr Arlt erklärt, dass ein Bezirksbürgermeister Widerspruch einreichen könne. Solange über den Widerspruch noch nicht entschieden sei, kann der Beschluss nicht umgesetzt werden. Im Anschluss habe die Bezirksvertretung Haspe erneut die Möglichkeit über den Beschluss zu entscheiden. Bis zu so einer erneuten Beschlussfassung müsse die Verwaltung die offenen Fragen abschließend prüfen.

 

Herr Wisotzki unterbricht die Sitzung von 17:10 Uhr bis 17:18 Uhr.

 

Herr Wisotzki schlägt vor, dass die BVHA heute einen Beschluss fasst, weil der UKM voraussichtlich am 07.12.2022 auch ohne Votum der BVHA über die Vorlage abstimmen wird.  

 

Herr Romberg bittet um Zustimmung zu dieser Vorlage.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Umsetzung der Querungsstelle An der Kohlenbahn.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

5

-

CDU

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

1

-

 

X

  Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Dafür:

7

Dagegen:

6

Enthaltungen:

-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=327756&selfaction=print