01.12.2022 - 5.2 XXIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann teilt mit, dass die avisierte Senkung der Verbrennungskosten auch zu einer Senkung der Müllgebühren führt. Ab dem nächsten Jahr ist davon auszugehen, dass die Preise jedoch wieder steigen, da die Müllverbrennungsanlagen unter bestimmten Bedingungen eine entsprechende CO²-Bepreisung vornehmen müssen. Die Gebührenrücklage soll daher für das nächste Jahr vorgehalten werden, damit der Preisanstieg deutlich abgefangen werden kann.

 

Herr Klepper erklärt sein Einverständnis mit diesem Vorgehen und ist erfreut darüber, dass die Gebühren im nächsten Jahr abgefedert werden können.

 

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Beschluss:

 

Der XXIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0979/2022) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2023

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=327705&selfaction=print