24.11.2022 - 6.3 Vorschlag der Fraktion BfHo: Parksituation Piep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt begründet den Antrag. Seiner Ansicht nach sei das Haltverbot nachvollziehbar, da Rettungswege immer freigehalten werden müssen und die Straße sehr schmal sei. Er habe sich jedoch von der Verwaltung gewünscht, dass zeitgleich Lösungsvorschläge gemacht werden, um den Anwohnenden ein wohnungsnahes Abstellen von PKWs zu ermöglichen.
Herr Krippner hätte sich eine vorzeitige Kommunikation der Verwaltung mit den Anwohnenden gewünscht.
Er rege an, dass die Verwaltung eine Umkehrung der Einbahnstraße oder Versetzung von Laternen prüfen solle, um in der Straße mit einzelnen Parkplätzen etwas Parkraum zu schaffen. Er schlage hierfür einen Ortstermin vor.
Frau Wiener führt aus, dass die Parkproblematik in der Piepenstockstraße schon sehr lange bestehe. Das aktuell beschilderte Haltverbot sei jedoch nicht neu angeordnet, sondern bestand als gesetzliches Haltverbot bereits vorher. Nach § 12 StVO sei das Parken und Halten in schmalen Straßen nicht erlaubt. Die Straßenbreite betrage in der Piepenstockstraße lediglich 5 Meter, an einer einzigen Stelle 5,20 Meter.
Auf Höhe der Hausnummern 43-47 folge noch eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Straßenmarkierung, die das Parken in vorgezeichneten Buchten, vier Längs- und 2 Senkrechtparkplätzen, erlaube.
Es habe in der Vergangenheit viele Beschwerden von Anwohnenden gegeben, die ihre Stellplätze nicht mehr erreicht haben, da gegenüber zu nah geparkt worden sei.
Ausschlaggebend für die aktuelle Beschilderung sei jedoch der Hinweis der Feuerwehr gewesen, die nach einer Kontrollfahrt bemängelt habe, dass ein Durchfahren der Straße mit Rettungsfahrzeugen, das Öffnen von Fahrzeugtüren oder das Ausladen von Material nicht möglich sei. Ein Ermessensspielraum der Verwaltung sei mit dem Hinweis der Feuerwehr nicht mehr gegeben.
Herr Schmidt regt an, Baumaßnahmen prüfen zu lassen. Zum Beispiel könne man die Minibürgersteige entfernen oder Laternenstandorte verändern. Seiner Meinung nach werde damit ein wenig Abhilfe für die begrenzte Parksituation geschaffen.
Frau Wiener weist nochmals darauf hin, dass die Straßenbreite lediglich 5 Meter beziehungsweise 5,20 Meter an einer kleinen Stelle betrage, es könne jedoch ein Prüfauftrag an den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gerichtet werden. Eine Straßenbreite von 3 Metern müsse für die Durchfahrt der Rettungsdienste gewährleistet sein.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, in der BV-Sitzung über die Parksituation in der Piepenstockstraße und die Gründe für die Ausschilderung des beidseitig geltenden absoluten Haltverbots zu berichten, ebenso über denkbare Alternativen, die es den Anwohnern ermöglichen würden, ihre Autos weiterhin wohnungsnah abzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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291,1 kB
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