10.11.2022 - 6.16 Radabstellanlage am Hauptbahnhof - Mehrkosten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Nina Shears
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gerbersmann erläutert den Vorschlag der Verwaltung, die Mehrkosten aus den Mitteln der Stellplatzablöse zu bezahlen. Aus diesen stehen etwa 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist seit Jahren im Grunde gleichbleibend, da sich die Zu- und Abgänge eines Jahres in der Regel ausgleichen.
Er stellt klar, dass der bestehende Ratsbeschluss, 500.000 Euro aus den Mitteln der Stellplatzablöse für den ÖPNV oder Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept zu verwenden, nicht mit dieser vorgeschlagenen Entnahme kollidiert. Die Mehrkosten der Radabstellanlage sollen nicht mit den 500.000 Euro verrechnet werde, obwohl diese Maßnahme inhaltlich ein Teil des Mobilitätskonzeptes ist. Diese Maßnahme soll aus einem anderen Ansatz, der aber auch aus Mitteln der Stellplatzablöse gespeist wird, bezahlt werden. Die Verwaltung stellt jährlich zusätzlich 125.000 Euro aus den Mitteln der Stallplatzablöse für Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes in den Haushalt ein. Aus dem Vorjahr sind aus dieser Position noch rund 93.000 Euro vorhanden. Demnach könnte die Radabstellanlage ohne die Nutzung der 500.000 Euro gedeckt werden. Andere Maßnahmen sind dadurch ebenfalls nicht gefährdet.
Herr Gerbermann erklärt, dass die Mehrkosten der Radabstellanlage grundsätzlich aber aus den 500.000 Euro bezahlt werden könnten, da es sich um eine Maßnahme aus dem Mobilitätskonzept handele. Dazu kommt, dass die Maßnahme auch direkt dem ÖPNV dient.
Er fordert ein, dass den Planungen auch konkret Maßnahmen folgen müssen. Die im Haushaltsplan eingestellten 500.000 Euro wurden ohne dahinterliegende Maßnahme eingeplant. Dies ist, insbesondere im investiven Bereich, normalerweise nicht üblich. Er würde es befürworten, unterjährig auftretende Maßnahmen dann auch aus dieser Position zu bezahlen, wenn diese dem vorgesehenen Zweck dienen.
Er bittet um Zustimmung zum Beschluss der Verwaltungsvorlage.
Herr König dankt Herrn Gerbersmann für die Erläuterungen. Er bedauert es, dass dieses Jahr keine Maßnahmen mehr aus den 500.000 Euro bezahlt werden können.
Er bittet Herr Gerbersmann um Zusage, dass die nicht ausgegebenen Mittel der 500.000 Euro in die Folgejahre übertragen werden können. Er rechnet damit, dass frühestens im Frühjahr 2023 neue Maßnahmen von der Verwaltung vorgeschlagen werden, die dann hoffentlich im selben Jahr abgeschlossen werden können.
Herr Gerbersmann hat den Beschluss so verstanden, dass die 500.000 Euro ausschließlich für Maßnahmen den ÖPNV betreffend zur Verfügung stehen.
Herr Keune bestätigt, dass sich die Mittel der Stellplatzablöse jährlich durch neue Ablösen aus Baumaßnahmen wieder auffüllen. Lediglich die aktuelle Höhe beträgt 1,7 Millionen Euro, wovon 500.000 Euro ja bekanntlich schon gebunden sind.
Er widerspricht der Aussage von Herrn König, dass die Verwaltung keine Maßnahmen vorlegt, die aus den 500.000 Euro bezahlt werden können. Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hagen einen Arbeitsplan vorgelegt, der im Haushalt durchfinanziert ist. Die Verwaltung besitzt darüber hinaus keine Kapazitäten, um zusätzliche Maßnahmen umzusetzen. Dies schließt Kostensteigerungen oder dringliche Maßnahmen nicht mit ein.
Herr Gronwald erinnert an den Antrag der Fraktion Hagen Aktiv im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität, Fahrradabstellanlagen in der Hagener Innenstadt zu errichten. Hierzu sollten Gespräche mit den Parkhaus- und Parkflächenbetreibern aufgenommen werden. Er kündigt an, in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nach einem Sachstand zu fragen.
Herr Keune berichtet, dass die Parkhäuser von privaten Firmen betrieben werden und der Einfluss der Verwaltung hier äußerst gering ist. Eine Umsetzung gestaltet sich daher als schwierig.
