26.10.2022 - 6.1 Antrag der SPD-Fraktion Stadtbezirk Hagen-Nordh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kuhlmann geht auf den Antrag zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen ein. Das Wasserhaushaltsgesetz soll angepasst werden, damit das EU-Recht in Deutschland

umgesetzt werden kann. Die Umsetzung muss bis zum 31. Januar 2023 erfolgt sein. Man hoffe, dass dadurch auch die Zuständigkeit eindeutig geregelt werde.

Derzeit sei die Trinkwasserversorgung, dazu gehören auch Trinkbrunnen, per

Konzessionsvertrag über das Beteiligungsmanagement bei der Stadtkämmerei der Enervie Netz übertragen. Von dort aus werde das Leitungsnetz geplant, gebaut und gewartet. Laut Wasserhaushaltsgesetz ist das Gesundheitsamt für die Überwachung der Anlagen zuständig. 

Frau Kuhlmann stellt mögliche Standorte im Hagener Norden für die Installierung von Trinkwasserbrunnen vor und betont, dass es jedoch wünschenswert sei, wenn die BV-Nord sich an der Standortplanung mit einbringen würde.

 

Herr Kohaupt fragt sich jedoch, wer diese Trinkwasserbrunnen finanzieren werde.  

 

Frau Kuhlmann empfiehlt, die Wasserhaushaltsgesetzesänderung abzuwarten und sich anschließend mit der konkreten Planung zu befassen.

 

Herr Mosch merkt an, dass die Planungen schnellstmöglich erfolgen sollten, um nicht noch mehr kostbare Zeit verstreichen zu lassen.  Die Abstimmung mit der Enervie sollte zeitnah erfolgen. Er bittet darum, schon vorab zu prüfen, wo ein Leitungsnetz vorhanden sei, um Standorte festlegen zu können.

 

Frau Kuhlmann schlägt vor, bei einem gemeinsamen Gesprächstermin mit der BV-Nord und der Enervie diese Abstimmungen unabhängig von gesetzlichen Regelungen zu thematisieren, um diese evtl. umsetzen zu können.

Weiterhin macht sie deutlich, dass es aus ihrer Sicht wichtig sei, nicht einen Auftrag an die Verwaltung zu erteilen, der wegen der ungeklärten Zuständigkeit ins Leere laufen würde.

 

Herr Mosch fragt nach, ob es denn sicher sei, dass in der Verordnung die im Januar in Kraft treten soll, die Zuständigkeit geregelt werde und ob ein Umsetzungstermin --bis wann die Trinkwasserbrunnen installiert sein müssen-, vorgesehen sei.  

 

Frau Kuhlmann entgegnet dieses sei noch nicht bekannt. Sie schlägt vor, den Beschlussvorschlag daraufhin zu ändern, wenn in der Verordnung die bis zum 31.01.2023 vorliegen müsse, die Zuständigkeit nicht festgelegt worden sei. Ggf. müsste durch einen Folgeauftrag eine Zuständigkeit festgelegt werden.

 

Herr Gerbersmann ergänzt, dass der Rat der Stadt mit Beschluss dem Konzessionsvertrag zugestimmt habe und somit die Rechte an die Enervie Netz übertragen wurden.

Weiterhin merkt er an, dass Trinkwasserstandorte benannt werden sollten, an denen man nicht so schnell an Trinkwasser komme. Jedoch sei der finanzielle Aufwand zu berücksichtigen. Zentrale Plätze seien zu bevorzugen. Aus seiner Sicht sei ein Standort am Hengsteysee ebenfalls sinnvoll.  

 

Herr Kohaupt schlägt vor, ein Umsetzungskonzept für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen für den Hagener Norden zu erarbeiten und fügt hinzu, dass die Verwaltung über das Ergebnis des Wasserschutzgesetzes, das bis zum 31.01.23 vorliegen soll, in der Februarsitzung 2023 berichten möge. Anschließend könne die BV-Nord über mögliche Standorte diskutieren und beraten.

 

Frau Kuhlmann macht auf die Installationskosten von 15.000,00 Euro pro Wasserzapfstelle und Brunnen aufmerksam. Es sei jedoch nicht bekannt, ob die anschließende Pflege und Instandhaltung in dieser Summe inbegriffen sei. 

 

Aufgrund der hohen Kosten, ist Herr Kohaupt der Ansicht, dass die Finanzierung durch den Bund oder das Land mitgetragen werden müsste. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die Errichtung von

Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum des Stadtbezirks Hagen-Nord zu

erarbeiten und der Bezirksvertretung Hagen-Nord vorzustellen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage