25.10.2022 - 5.5 Umsetzung Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 25.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt sieht das geplante Förderprogramm kritisch und nicht als substanziellen Beitrag zur Förderung der CO2-neutralen Mobilität. Die Förderung von 10 Fahrrädern im Jahr decke möglicherweise nicht den Bedarf. Hier sollte man über eine breitere Streuung mit einem geringeren Betrag, die Erhöhung der Summe oder generell eine andere Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie nachdenken.
Herr Köhler erhofft sich von dem Förderprogramm einen Anstoß zur Nutzung von Lastenrädern und eine mögliche Fortschreibung des Programms.
Frau Kuhlmann ergänzt, dass das Programm zunächst ein Versuch sei, da die Nachfrage auch nach Gesprächen mit Fahrradhändlern nicht gut einzuschätzen sei. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Räder aufgrund ihres Platzbedarfes oft schlecht zu Hause unterzubringen seien. Das Programm könne ggf. im nächsten Jahr verlängert werden, da die Billigkeitsrichtlinie verlängert worden sei.
Man möchte mit diesem Programm auch Denk- und Verhaltensweisen verändern und prüfe auch die Möglichkeiten zum Verleih von Lastenrädern.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Einführung eines Förderprogramms für Lastenräder entsprechend der in Anlage 1 beigefügten Förderrichtlinie zum 1. November 2022.
- Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung, das für die Umsetzung des Förderprogramms notwendige Antragsverfahren zu konzipieren und das Programm umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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