27.10.2022 - 2.3 Beteiligung des Naturschutzbeirats
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es sich bei der Vorlage um eine Beschlussvorlage handelt, da nicht nur die Liste der Beteiligung des Naturschutzbeirates zur Kenntnis gegeben wird, sondern diese zusätzlich mit dem Auftrag versehen ist, die Beteiligung entsprechend zu organisieren. Um dem Wunsch der stärkeren Verbindlichkeit nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss zu fassen. Aus systematischen Gründen wird empfohlen, keine Aufnahme in die Zuständigkeitsordnung vorzunehmen.
Herr Schmidt verweist auf den Beschluss des Naturschutzbeirates, der die Aufnahme in die Zuständigkeitsordnung vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität hat in seinem Beschlussvorschlag die Ergänzung „verbindlich sicherzustellen“ eingefügt, um die Verbindlichkeit zu fixieren. Er fragt, ob die Verwaltung nach dem 18.10.2022 Kontakt zu aktuellen oder ehemaligen Mitgliedern des Naturschutzbeirates aufgenommen hat. Des Weiteren möchte er wissen, ob mit diesem Beschluss sichergestellt wird, dass die zurückgetretenen Mitglieder zurückkehren, oder ob noch ein Dissens besteht.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Abstimmung genau diesen Dissens beseitigen sollte. Zu der Aufnahme in der Zuständigkeitsordnung merkt er an, dass dies keine rechtliche Absicherung ist, sondern bezogen auf die Zuständigkeitsordnung – die sich auf § 10 der Hauptsatzung bezieht – systematisch nicht passt. Um dem Wunsch nach Verbindlichkeit Rechnung zu tragen wird der Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss gefasst.
Herr Arlt ergänzt, dass keine Kontakte nach dem 18.10.2022 stattgefunden haben, weil der Auftrag aus dem Haupt- und Finanzausschuss lautete, dass Gespräche geführt werden sollen, um eine gemeinsame und zukunftsfähige Arbeitsgrundlage zu erarbeiten. Der Vorschlag der Naturschutzverbände – diese Tabelle zum Gegenstand der Zuständigkeitsordnung zu machen – zielt nach Interpretation der Verwaltung nicht darauf ab, einen redaktionellen Vorschlag umzusetzen, sondern dafür zu sorgen, dass die Verwaltung daran gebunden ist, dass diese Tabelle eingehalten wird. Der Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Schulz entspricht seiner Auffassung nach – mit Ausnahme des redaktionellen Vorschlags – vollständig dem Anliegen der Naturschutzverbände.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht davon aus, dass diese Handhabung von den Naturschutzverbänden akzeptiert wird, da das Schreiben mit der Bitte endet, informiert zu werden, auf welchem Weg die Verbindlichkeit erreicht werden soll. Des Weiteren ergänzt er, dass der Zusatz „verbindlich“ mit im Beschluss übernommen werden soll.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,9 kB
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